Er war jahrzehntelang selbstverständlich – der graue oder rosafarbene Führerschein ohne Ablaufdatum. Auch im Scheckkartenformat gab es ihn noch. Doch dieses Stück deutscher Autofahrertradition wird abgeschafft. Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen ein neues, befristetes EU-Dokument getauscht werden. Aber warum eigentlich?
Einheitlich, fälschungssicher, aktuell – das Ziel der EU für den Führerschein
Laut der Bundesregierung ist der Umtausch Teil der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Sie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten einheitliche, fälschungssichere Führerscheine einführen. Damit sollen die über 100 unterschiedlichen Modelle abgelöst werden, die aktuell in Europa im Umlauf sind.
Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Danach müssen sie – ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe – erneuert werden. Durch diesen Zyklus sollen Passfoto und persönliche Daten regelmäßig aktualisiert werden. Ziel ist es, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und die Datenlage europaweit zu vereinheitlichen.
Alte Führerscheine: Warum sie riskant sind und für Probleme sorgen können
Die alten Papier- und Scheckkartenführerscheine enthalten laut TÜV NORD häufig veraltete Fotos oder nicht mehr aktuelle persönliche Angaben. Das kann bei Verkehrskontrollen – insbesondere im EU-Ausland – zu Problemen führen. Zudem sind ältere Dokumente leichter zu fälschen. Der EU-Standard soll diesen Schwächen ein Ende setzen.
Der Führerschein-Umtausch ist Pflicht – aber keine Prüfung nötig
Wie die Bundesregierung weiter erklärt, sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, von der Umtauschpflicht betroffen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- oder Ausstellungsjahr, um Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden. Spätestens am 19. Januar 2033 verlieren alle alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Der Vorgang ist rein administrativ: Es ist weder eine neue Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung notwendig. Wer die Frist versäumt, riskiert laut TÜV NORD ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Führerschein-Umtausch: Was wird benötigt?
Für den Umtausch sind laut TÜV NORD folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Der aktuelle Führerschein
- Eine Gebühr von rund 25 Euro
Wurde der alte Führerschein nicht am Wohnort ausgestellt, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle notwendig.
Freiwilliger Führerschein-Umtausch jederzeit möglich
Ein freiwilliger Umtausch ist laut Bundesregierung jederzeit möglich – also auch vor der individuellen Frist. Das bietet sich insbesondere an, wenn das alte Dokument stark beschädigt oder das Foto nicht mehr aktuell ist.
Fazit: Abschied von der Unbefristung
Der alte Führerschein ohne Ablaufdatum verschwindet nicht aus bloßer Verwaltungslogik, sondern aus gutem Grund: Um die Sicherheit und Einheitlichkeit im europäischen Straßenverkehr zu erhöhen. Die Bundesregierung betont, dass der Umstieg rechtzeitig erfolgen sollte – wer die Fristen einhält, spart sich Aufwand, Wartezeit und mögliche Sanktionen.
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