Wer in Deutschland einen Führerschein beantragt, muss vorher einen Augentest machen. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob man beim Autofahren eine Brille tragen muss. Wer sie vergisst, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern muss auch mit einem Bußgeld rechnen. Doch an welchem Vermerk im Führerschein erkennen Polizisten eigentlich, dass der Fahrzeugführer eine Brille tragen muss? Und was, wenn man ihn wieder löschen will, etwa nach einer erfolgreichen Augen-OP? Ob und wie es geht, lesen Sie hier.
Übrigens: In Deutschland werden die Führerscheine umgetauscht – wann Sie an der Reihe sind, entnehmen Sie einer Ablauf-Liste.
Brille beim Autofahren: Wo wird sie im Führerschein vermerkt?
Die Frage, wo sich ein Brillen-Vermerk auf dem Führerschein befindet, scheint berechtigt zu sein. Denn lässt man den Blick über die Führerschein-Scheckkarte streifen, steht dort kein Hinweis auf eine Sehschwäche – jedenfalls nicht ausbuchstabiert. Denn wie der ADAC schreibt, muss man nur die richtigen Chiffren entschlüsseln, um auf ihn zu stoßen.
Entscheidend sind demnach die „sogenannten Schlüsselziffern in Feld 12 des Scheckkarten-Führerscheins.“ Folgende Kürzel lassen Rückschlüsse auf eine Sehhilfe zu:
- Die Ziffer „01“ steht allgemein für „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“
- die Reihung 01.01 für „Brille“
- 01.02 für „Kontaktlinse(n)“
- 01.06 für „Brille oder Kontaktlinsen“
Im Laufe der Jahre wird die Sehschwäche tendenziell stärker. Doch laut dem ADAC muss dies nicht im Führerschein nachgetragen werden. Wer bei einer Polizeikontrolle überhaupt keine Sehhilfe dabeihat, obwohl ein Vermerk im Führerschein steht, muss laut bussgeldkatalog.org mit einer Ordnungswidrigkeit beziehungsweise einer Geldstrafe rechnen.
Sehhilfe beim Autofahren: Kann man den Vermerk im Führerschein nach einer Augen-OP austragen lassen?
Ein Nachtrag für eine sich verschärfende Sehschwäche ist zwar nicht nötig, doch wie wird man den alten Vermerk wieder los, wenn sich die Augen etwa durch eine OP verbessern und das Tragen einer Sehhilfe überfällig ist?
Den Angaben des Auto- und Reiseclubs Deutschland e.V. (ARCD) zufolge muss für eine Löschung des Vermerks für eine Sehhilfe ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle am Wohnort gestellt werden. Hierfür benötigt man eine Bescheinigung über das neue Sehvermögen.
Apropos: Um nachts die Sichtbarkeit von Bremsmanövern zu verbessern, gilt laut EU-Vorschrift eine neue Licht-Pflicht für Automobilhersteller.
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