Die Führerscheinklasse B, welche zum Bedienen von Autos berechtigt, ist wohl die häufigste in Deutschland. Zumindest machten Pkw zum 1. Januar 2024 mit rund 49,1 Millionen Einheiten den größten Anteil am gesamten Fahrzeugbestand in der Bundesrepublik aus. Das geht aus einer Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) von Anfang März hervor.
Damit haben Millionen Besitzerinnen und -besitzer des Auto-Führerscheins hierzulande die Möglichkeit, die Berechtigung B196 zu erwerben und auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu bedienen. Denn eine seit dem Jahr 2020 geltende Regelung ermöglicht den Erwerb der Führerscheinklasse ganz ohne zusätzliche Prüfung.
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Führerschein: Welche Voraussetzungen gelten für die Erweiterung um Klasse A1?
Laut des ADAC ist – im Gegensatz zum Erwerb des A1-Führerscheins unabhängig von der Führerscheinklasse B – weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung nötig. Stattdessen muss man lediglich eine Fahrerschulung aus neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis) absolvieren. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen:
- Fünf Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Wer seinen Auto-Führerschein also um die Klasse 196 erweitert hat, der darf Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bedienen. Dabei darf das Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht 0,1 kW pro Kilogramm übersteigen. Zudem fallen dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW in die Führerscheinklasse. Zu beachten ist allerdings, dass die Klasse 196 ausschließlich in Deutschland gültig ist.
Alter Führerschein erlaubt EU-weites Bedienen von Leichtkrafträdern
Anders ist das bei Personen, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Sie dürfen Leichtkrafträder EU-weit führen. Auch der Umtausch des Papierführerscheins hat darauf keine Auswirkungen; dem ADAC zufolge wird in die Scheckkarte die Klasse A1 eingetragen.
Neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig. Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum, das weiter zurückliegt, müssen nach dem aktuell laufenden Umtauschprozess gegen die neue Scheckkarte eingetauscht werden. Wann welche Jahrgänge an der Reihe sind, zeigen Ablauf-Tabellen.
Übrigens: Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dabei sollte die Umtauschfrist beachtet werden. Andernfalls droht eine Strafe. Und Achtung: Bei bestimmten Vergehen kommen Autofahrer nicht mit einem Bußgeld allein davon, sondern es wird ein Fahrverbot verhängt.
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