Jedes neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern auch viele Änderungen mit sich. Das gilt auch für den Straßenverkehr, womit so ziemlich jede erwachsene Person in Deutschland betroffen sein dürfte. Viele Brücken dürften zwar weiterhin marode bleiben, aber rund um Auto, Wohnmobil und Motorrad gelten einige neue Regeln. Andere Dinge bleiben im Straßenverkehr weiterhin verboten.
Längst nicht alle Neuerungen haben direkt mit dem Start ins Jahr 2025 gegriffen, vielmehr lassen einige noch etwas auf sich warten. Die wichtigsten Änderungen liefert dieser Artikel in der Übersicht.
CO2-Preis erhöht sich: Tanken könnte 2025 teurer werden
Zum 1. Januar 2025 stieg der CO2-Preis. Pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid sind 55 statt zuvor 45 Euro aufgerufen. Damit dürfte der Liter Benzin nach ADAC-Angaben um rund drei Cent nach oben getrieben werden, bei Diesel sollten es demnach etwas mehr als drei Cent zusätzlich pro Liter sein. Inwiefern sich der Spritpreis als Ganzes ändern wird, hängt jedoch vor allem vom Ölpreis und anderen Faktoren ab.
HU-Prüfplakette zeigt, ob 2025 eine Prüfung fällig ist
Die Hauptuntersuchung steht 2025 für alle Fahrzeuge an, deren HU-Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen orange ist. Dabei zeigt die im äußeren Kreis oben stehende Zahl wie gewohnt an, in welchem Monat die Prüfung fällig ist.
Änderungen bei Typ- und Regionalklassen: Wird die Auto-Versicherung teurer oder günstiger?
Die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags hängt unter anderem auch von der Typ- und Regionalklasse ab, in die das versicherte Fahrzeug eingestuft wird. In beiden Kategorien gibt es im Jahr 2025 Anpassungen.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), nennt konkrete Zahlen: „Durch die aktuelle Auswertung ändern sich die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung für rund 9,4 Millionen Autofahrer: Für 49 Bezirke und rund 4,7 Millionen Autofahrer steigen die Klassen, 59 Bezirke und ebenfalls rund 4,7 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Regionalklassen.“
Besonders positiv ist ihr zufolge die Entwicklung in Bayern: „Hier erreichen 24 Bezirke und fast jeder vierte Autofahrer eine günstigere Klasse.“ Hohe Regionalklassen gelten insbesondere in Großstädten, als Beispiele werden Offenbach und Berlin genannt.
Zur Einstufung der Typklassen für das Jahr 2025 erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Für rund 7,1 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, rund 5,1 Millionen profitieren von besseren Typklassen.“ Damit kommen auf etwa 29 Prozent der Autofahrer Änderungen in dieser Kategorie zu.
Größere Sprünge sind selten. Der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 gehören zu jenen Modellen, die sich um zwei Klassen verbessern, dagegen verschlechtert sich der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro um drei Klassen, der Peugeot 3008 HDI um zwei.
Neue Abgasnorm für Pkw: Was ändert sich?
Auf dem Weg zur geplanten Abgasnorm Euro 7 wird die Abgasnorm Euro 6e erweitert. Die zweite Stufe für neu typgenehmigte Pkw-Modelle war zum 1. Januar 2025 verbindlich vorgeschrieben, sie gilt ab Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge. Wichtigste Änderung ist die Ausweitung des Temperaturbereichs beim sogenannten „Real Driving Emission“-Test (RDE) von 35 Grad auf 38 Grad. Dies gilt für Benziner, wie auch für Diesel-Fahrzeuge.
Neue Abgasnorm und Reifen: Das ändert sich für Motorräder
Mit dem Beginn des neuen Jahres dürfen nur noch Motorräder zugelassen werden, die mindestens der Abgasnorm Euro 5+ entsprechen.
Ebenfalls vom ersten Tag des Jahres 2025 an gelten strengere Regeln, was die Nutzung von Motorradreifen angeht. Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, können nur noch genutzt werden, wenn eine Herstellerfreigabe vorliegt, zudem muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden.
Bei jüngeren Reifen ist eine Abnahme durch TÜV, Dekra, GTÜ & Co. vorgeschrieben, wenn die Reifendimensionen oder Spezifikationen geändert werden. Eine Freigabe durch den Hersteller allein reicht nicht aus. Die Einzelabnahme ist nicht nötig, wenn die neuen Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen.
Maut in Österreich: Wie teuer ist sie ab 2025?
Die Nutzung vieler Autobahnen in Österreich wird im Jahr 2025 teurer, was viele deutsche Touristen schon auf dem Weg in den Skiurlaub merken dürften. Denn der Preis für die Vignette wird wieder einmal angezogen. Für die Jahres-Vignette für Pkws, Gespanne oder Wohnmobile werden 103,80 Euro statt 96,40 Euro aufgerufen. Das ganzjährige „Pickerl“ für ein Motorrad kostet 41,50 Euro statt 38,50 Euro.
Auch die anderen Varianten werden teurer:
- 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro (statt 28,90 Euro) für Pkw, Gespann oder Wohnmobil und 12,40 Euro (statt 11,50 Euro) für Motorräder
- 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro (statt 11,50 Euro) und 4,90 Euro (statt 4,60 Euro)
- 1-Tages-Vignette (nur digital erhältlich): 9,30 Euro (statt 8,60 Euro) und 3,70 Euro (statt 3,40 Euro)
Führerschein-Umtausch: Wer ist 2025 an der Reihe?
Noch bis zum 19. Januar 2025 bleibt allen 1971 und später Geborenen Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Das betrifft jedoch nur all jene, die noch einen rosa oder grauen Papier-Führerschein besitzen. Dieser muss in eine Scheckkarte umgewandelt werden.
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder & Co.
Vom 1. März 2025 an sind Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten, das eine grüne Beschriftung auf weißem Grund hat. Jährlich wechselt die Farbe der Schrift, die die Erkennungsnummer aus nicht mehr als drei Ziffern und nicht mehr als drei Buchstaben wiedergibt.
Mit diesem Kennzeichen weist der Halter nach, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht. Es gilt immer für ein Verkehrsjahr, also vom 1. März bis Ende Februar des kommenden Jahres.
Parallel dazu gibt es die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge. Hierzu besteht seit dem 1. März 2021 eine Ausnahmeverordnung, diese tritt jedoch mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft, soll laut Verkehrsministerium aber in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgenommen werden.
Einreisegenehmigung nach Großbritannien: So teuer wird sie 2025
Etwas mehr ins Geld geht ab dem 2. April die Einreise von EU-Bürgern nach Großbritannien. Denn von diesen wird eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) gefordert, die eine Bearbeitungsgebühr von zehn Pfund – also umgerechnet 11,85 Euro – kostet. Die Rechnung ist mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Die ETA erfordert die Eingabe persönlicher Daten und die Beantwortung von Fragen zur Reise.
Die Regel gilt für alle Reisenden, für die auf der britischen Insel keine Visumspflicht herrscht. Bürger aus Nicht-EU-Staaten müssen die ETA bereits seit dem 8. Januar 2025 bei einer Einreise vorlegen.
Gasprüfung bei Wohnmobilen: Sie ist ab 2025 verpflichtend
Wer in seinem Campingfahrzeug Flüssiggas nutzt, muss die Anlage bis zum 19. Juni 2025 überprüfen lassen. Ab diesem Datum ist der Check verpflichtend nachzuweisen und muss ab dem Prüftermin alle zwei Jahre erneuert werden. Handelt es sich um ein neues Fahrzeug, muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen, dies gilt auch bei einer Wiederinbetriebnahme.
Wie der ADAC informiert, können anerkannte Sachkundige die Anlage begutachten, was auch unabhängige Prüfer einschließt. Die Gasprüfung ist nicht Teil der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung, weshalb sie separat durchgeführt werden muss. Der Preis sollte demnach zwischen 40 und 80 Euro liegen, es ist mit einem Zeitaufwand von 20 bis 45 Minuten zu rechnen.
Übrigens: Eine Wärmeflasche kann im Winter gegen vereiste Scheiben helfen. Bei bestimmten Krankheiten sollte das Auto besser stehen bleiben. Das Auto lässt sich online sogar ohne Ausweis abmelden. Will man Feuchtigkeit im Auto loswerden, sollte man einige Fehler vermeiden.
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