Wer seinen Führerschein nicht persönlich bei der Behörde abholen kann, hat die Möglichkeit, eine andere Person damit zu beauftragen. Welche Unterlagen müssen dabei mitgebracht werden?
Welche Voraussetzungen gelten für die Führerschein-Abholung mit Vollmacht?
Eine persönlich unterschriebene Vollmacht ist zwingend erforderlich, wenn eine dritte Person den Führerschein abholen soll. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich einen eigenen Identitätsnachweis, etwa einen Personalausweis oder einen Reisepass, vorlegen können. Dies geht aus den Ausführungen des Verwaltungsportals des Bundes hervor.
Vollmacht beim Führerschein - Erforderliche Unterlagen im Überblick:
Der Landkreis Karlsruhe ermöglicht beispielsweise die Abholung eines Führerscheins durch eine bevollmächtigte Person. Allerdings stellt der Landkreis derzeit kein spezifisches Vollmachtsformular für diesen Zweck zur Verfügung.
- Vollmacht: Eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht der Antragstellerin oder des Antragstellers.
- Ausweis: Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) der bevollmächtigten Person.
- Alter Führerschein: Das bisherige Führerscheindokument (falls noch vorhanden), das bei der Abholung abgegeben werden muss.
- Verlustanzeige: Falls der alte Führerschein verloren ging, ist eine offizielle Verlustanzeige vorzulegen.
Welche Angaben muss die Vollmacht enthalten?
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften sowohl der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers als auch der bevollmächtigten Person.
- Deutliche Bezeichnung des abzuholenden Dokuments, in diesem Fall der Führerschein.
- Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.
Führerschein für eine andere Person abholen - was Sie sonst noch beachten müssen
Die Identität der bevollmächtigten Person wird bei der Abholung genau geprüft. Ohne gültigen Ausweis der bevollmächtigten Person kann das Dokument nicht ausgehändigt werden. Alte Dokumente wie ein bisheriger Führerschein müssen der bevollmächtigten Person mitgegeben werden, da sie diese bei der Behörde vorlegen muss.
Wichtig: Die Voraussetzungen für die Abholung eines Führerscheins mit Vollmacht unterscheiden sich teils deutlich zwischen Städten, Landkreisen und Bundesländern. Während manche Behörden eine einfache formlose Vollmacht akzeptieren, verlangen andere zusätzlich eine Ausweiskopie oder ein spezielles Formular. Deshalb empfiehlt es sich dringend, direkt auf der Website der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde nachzuschauen. Alternativ kann auch ein Anruf beim Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle schnell Klarheit bringen – besonders dann, wenn Unsicherheiten bestehen oder eine kurzfristige Abholung geplant ist.
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