Startseite
Icon Pfeil nach unten
Auto
Icon Pfeil nach unten

Feuerlöscher im Auto: Ist das Pflicht?

Auto

Feuerlöscher im Auto: Ist das Pflicht?

    • |
    • |
    • |
    In einigen EU-Ländern ist ein Feuerlöscher im Auto bereits verpflichtend.
    In einigen EU-Ländern ist ein Feuerlöscher im Auto bereits verpflichtend. Foto: khmelev, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Immer wieder muss die Feuerwehr ausrücken, um brennende Autos zu löschen. Pro Jahr brennen in Deutschland circa 15.000 Fahrzeuge vollständig aus. Das geht aus einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Eine Zahl, die auf den ersten Blick alarmierend wirkt. Feuerlöscher können schnelle Hilfe leisten. Aber sind sie im Auto eigentlich Pflicht?

    Auto: Wie hoch ist die Gefahr, dass ein Fahrzeug brennt?

    Zwar kommt es in Deutschland regelmäßig zu Fahrzeugbränden, laut ADAC gehören sie jedoch zu den am seltensten vorkommenden Unfall- oder Pannenarten. Demnach liege das Risiko für einen Fahrzeugbrand in Bezug auf die Gesamtzahl aller Unfälle bei unter einem Prozent.

    Trotz des geringen Risikos kann es durchaus sinnvoll sein, einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen. Vor allem bei einem Entstehungsbrand lassen sich die Flammen mit einem gezielten Löscheinsatz rechtzeitig eindämmen. Liegt der Brandherd im Motorraum, breitet sich das Feuer laut ADAC nur langsam aus. In der Regel dauert es etwa zehn Minuten, bis die Flammen auf den Innenraum übergreifen. Wird der Feuerlöscher rechtzeitig eingesetzt, könnten also größere Brandschäden unter Umständen verhindert werden.

    Muss man einen Feuerlöscher im Auto haben?

    Als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr müssen Autofahrer sich an viele Vorschriften halten. Das betrifft nicht nur das Fahrverhalten, sondern auch die Ausstattung des Fahrzeugs. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt genau fest, welche Gegenstände verpflichtend mitgeführt werden müssen. Dazu zählen unter anderem ein Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste.

    Einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen, ist für Pkws bislang jedoch nicht verpflichtend. Anders verhält es sich hingegen bei Bussen. Demnach müssen laut StVZO in Kraftomnibussen mindestens ein, in Doppeldeckfahrzeugen sogar zwei betriebsbereite Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils sechs Kilogramm mitgeführt werden.

    Im Gegensatz zu Deutschland ist in manchen EU-Ländern ein Feuerlöscher im Auto bereits Pflicht. Wer also vorhat, mit dem Auto ins Ausland zu fahren, sollte sich zuvor informieren, welche Bestimmungen dort gelten. In Ländern wie Bulgarien, Litauen oder Rumänien gehört der Feuerlöscher beispielsweise zur Pflichtausstattung eines Autos.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden