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Erster Handyblitzer kommt: Hier können Sie erwischt werden, wenn Sie im Auto aufs Handy schauen

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Erster Handyblitzer kommt: Hier können Sie erwischt werden, wenn Sie im Auto aufs Handy schauen

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    Ein Handyblitzer erkennt, ob Autofahrerinnen und Autofahrer sich während der Fahrt von ihrem Handy ablenken lassen.
    Ein Handyblitzer erkennt, ob Autofahrerinnen und Autofahrer sich während der Fahrt von ihrem Handy ablenken lassen. Foto: Harald Tittel/dpa (Archivbild)

    Im Jahr 2022 war die Aufregung in Rheinland-Pfalz groß, als ein Handyblitzer getestet wurde, der erkennt, wenn jemand sein Handy während der Fahrt benutzt. Nun ist es so weit: Ein erster Handyblitzer befindet sich im regulären Einsatz. Unter anderem chip.de berichtet, dass Michael Ebling (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, am 11. April 2025 an der A60 bei Mainz die erste sogenannte Monocam vorstellte. „Mit ihnen werde ein weiterer Schritt hin zu einer höheren Verkehrssicherheit möglich“, sagte Ebling demnach.

    Der Auftakt ist gemacht - und auch bundesweit könnten Autofahrerinnen und Autofahrer bald mit den besonderen Blitzern Bekanntschaft machen. Dabei glaubt der ADAC, dass rechtlich noch nicht alles einwandfrei sein könnte – und prüfte jüngst, ob noch Klärungsbedarf nötig ist.

    Übrigens: Auf dem Führerschein, der zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt, sind Codes versteckt – die ganz schön viel über ihren oder seinen Besitzer aussagen – etwa, ob man eine Brille tragen muss.

    Handy-Blitzer: Wie funktioniert die Technik?

    Das Prinzip der Monocam, beziehungsweise des Handyblitzers ist recht eingängig: Von der Brücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Laut SWR4 werden die Bilder aber erst gespeichert, wenn die Künstliche Intelligenz ein Handy und eine typische Handhaltung beim Fahrer erkennt. Im Test vor drei Jahren bei Trier auf einer Brücke an der A602, wurden durch die Kamera alle passierenden Autos gefilmt, von einer KI darauf analysiert, ob ein Verstoß vorliegen könnte, erst dann gespeichert und anschließend wurden diese Bilder von Beamten ausgewertet. Bei Trier wurden so in 50 Tagen 327 Handy-Verstöße registriert, bei einem weiteren Test in der Nähe von Mainz waren es 941.

    Möglich wird der reguläre Einsatz laut SWR4 nun durch ein neues Polizeigesetz, das in Rheinland-Pfalz verabschiedet und im Februar in Kraft getreten ist. Die Gesetzeslage zu klären, war dem Land nach Angaben des Innenministeriums wichtig, weil beim Einsatz der Monocam personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Mit der Linse wird durch die Frontschutzscheibe gefilmt und verdachtsunabhängig aufgenommen. Datenschutzrechtlich stelle das ein Problem dar. Die Blitzer stellen durch die Monocams einen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.

    Bereits nach dem Testlauf in Trier hatten mehrere Autofahrer laut SWR4 deshalb gegen die Bußgeldbescheide geklagt. Das Amtsgericht Trier hatte die Einsprüche damals zwar zurückgewiesen, aber auch datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Das Ministerium von Rheinland-Pfalz schlägt vor, die Technik bundesweit einzusetzen. In Australien und in den Niederlanden, von denen sich das Gerät für den Test geliehen wurde, sind die Handyblitzer bereits längere Zeit im Einsatz.

    ADAC prüft: Ist der Handyblitzer rechtlich einwandfrei?

    Der ADAC schreibt auf seiner Webseite, dass wer Smartphone oder andere elektronische Geräte am Steuer nutze, sich und andere gefährde. Das Telefonieren oder Verschicken von Nachrichten gelte mittlerweile als eine der wesentlichen Unfallursachen. Dem RND kündigte der Automobilverband nun an, überprüfen zu wollen, ob noch Klärungsbedarf bestehe, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

    Denn abschließend sei noch nicht geklärt, ob durch die gesetzliche Grundlage alle Bedenken ausgeräumt wären. Das Trierer Amtsgericht bewertete die Fälle eindeutig: Die während des Tests gemachten Überwachungsbilder seien verwertbar, und das trotz fehlender Gesetzesgrundlage, weil das Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit und der Verfolgung von Verstößen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen würde.

    Übrigens: Fährt man im Urlaub Auto, dann gilt in einigen Ländern eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins, wenn man Strafen vermeiden möchte.

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