Im Auto findet sich in der Regel genügend Platz, um kleines und größeres Gepäck unterzubringen. Vor allem der Kofferraum bietet in den meisten Modellen viel Stauraum. Fällt das Transportgut jedoch besonders groß aus, wie etwa im Falle von Möbelstücken, Holzlatten oder auch einem Weihnachtsbaum, kommt womöglich nicht alles im Fahrzeug unter.
Immer wieder stehen Fahrer deshalb vor der Herausforderung, ihre Tour mit einem ganz oder teilweise geöffneten Kofferraum in Angriff nehmen zu müssen. Auf kurzen, aber auch längeren Strecken.
Dass die Seitenfenster während der Fahrt nach Belieben geöffnet werden dürfen, ist bekannt. Was aber sagt das Gesetz zu einem geöffneten Kofferraum? Ist das ebenso erlaubt, wie barfuß zu fahren oder während des Fahrens über Kopfhörer Musik zu hören?
Autofahren mit offenem Kofferraum: Ist das in Deutschland erlaubt?
Zunächst einmal spricht nichts dagegen, mit offenem Kofferraum in Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Verti Versicherung informiert einschränkend, die Ladung müsse jedoch ausreichend gesichert sein. Zudem gilt, dass Heckklappe und Kofferraumdeckel in diesen Fällen mithilfe von Spanngurten befestigt werden sollten. Die dafür nötigen Ösen und Haken sind im Fahrzeug ausreichend vorhanden.
Die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) legt in § 22 dazu fest: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Grundsätzlich gelten diese Richtwerte: Die maximale Breite von Fahrzeug und Ladung darf 2,55 Meter nicht überschritten, zusammen dürfen sie höchstens vier Meter hoch sein. Andere Werte gelten für Fahrzeuge, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, sowie für Kühlfahrzeuge.
Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,50 Meter hinausragen. Soll sie nicht mehr als 100 Kilometer befördert werden, liegt die Obergrenze bei drei Metern. Sobald die Ladung mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, muss das Ende kenntlich gemacht werden.
Dies gilt auch, wenn die Ladung seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten respektive bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinausragt. In diesem Fall allerdings nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern.
Zu beachten ist: „Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.“
Autofahren mit offenem Kofferraum: Welche Strafen drohen bei unzureichender Sicherung der Ladung?
Sollte die Ladung – ob bei offenem oder geschlossenem Kofferraum – nicht ausreichend gesichert sein, drohen Bußgeld und womöglich auch Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot ist aber weit entfernt. Laut ADAC hat unsachgemäß gesicherte Ladung dem Bußgeldkatalog für Ladungssicherung von Pkw nach 35 Euro Bußgeld zur Folge. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, gibt es 60 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Sollte ein Unfall auf das unsachgemäße Verstauen der Ladung zurückzuführen sein, beträgt das Bußgeld 75 Euro und es gibt einen Punkt. 25 Euro werden aufgerufen, wenn die Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmittel seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Leuchten hinausragt, schlecht erkennbare Gegenstände seitlich aus dem Fahrzeug herausragen oder vorgeschriebene Sicherungsmittel bei nach hinten hinausragender Ladung nicht ordnungsgemäß angebracht sind.
Ragt die Ladung bei einer Beförderungsstrecke von bis zu 100 Kilometern mehr als drei Meter nach hinten hinaus, kostet das 20 Euro.
Übrigens: Ein Messer an Bord eines Fahrzeugs kann bis zu 10.000 Euro Strafe kosten.
Autofahren mit offenem Kofferraum: Wie sollte die Ladung gesichert sein?
Der ADAC liefert ein paar Tipps zur Sicherung der Ladung – auch bei offenem Kofferraum. Die Fracht sollte möglichst lückenlos angeordnet und mithilfe von Ladungssicherungsnetzen und Gurten fixiert werden. Nach Möglichkeit sollte das Gepäcknetz genutzt werden.
Es wird dazu geraten, vorhandene Haken und Ösen mit geeigneten Spann- und Zurrgurten einzusetzen. Falls es möglich und keine Laderaumabdeckung vorhanden ist, sollte die gesamte Ladung mit einer Decke abgedeckt und diagonal mit Zurrgurten gesichert werden, dazu bieten sich die Zurrösen am Ladeboden an. Vor Fahrtantritt sollten unbedingt die Vorgaben zu Reifendruck und zu den Achslasten in der Bedienungsanleitung überprüft werden.
Die Verti Versicherung bringt in diesem Zusammenhang auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ins Spiel. Außerdem werden hier Antirutschmatten empfohlen, die dabei helfen, das Gepäck an Ort und Stelle zu halten.
Übrigens: Bei bestimmten Krankheiten sollte man das Auto stehen lassen. Ganzjahresreifen müssen zwar nicht alle sechs Monate gewechselt werden, haben aber nicht nur Vorteile. Mittlerweile ist es auch möglich, sein Auto online anzumelden.
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