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Änderung bei Hauptuntersuchung geplant: Für Autofahrer kann das teuer werden

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Änderung bei Hauptuntersuchung geplant: Für Autofahrer kann das teuer werden

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    Regelmäßig muss jedes Auto durch die Hauptuntersuchung.
    Regelmäßig muss jedes Auto durch die Hauptuntersuchung. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Ist die Kennzeichenbeleuchtung defekt, der Spiegel leicht zerkratzt oder stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung einen anderen geringen Mangel am Auto fest, könnte das künftig zwingend zur kostenpflichtigen Nachuntersuchung (NU) führen. Wo bisher etwas Spielraum war, soll sich bald schon etwas ändern.

    Bei welchen Mängeln fällt man durch die Hauptuntersuchung?

    Ganz egal, ob meistverkauftes Auto der Welt oder Exote – vor der Hauptuntersuchung sind alle Autos gleich. Gibt es Mängel, wird laut TÜV Rheinland in vier Mängelklassen unterschieden:

    • ohne Mängel: HU-Plakette wird erteilt
    • geringe Mängel: Der Prüfer kann die HU-Plakette aushändigen, wenn der Autohalter versichert, die Mängel zeitnah zu beseitigen.
    • erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachuntersuchung wird angeordnet
    • gefährliche Mängel: keine Plakette, Nachuntersuchung wird angeordnet

    Sind beim Auto etwa die Bremsanlagen kaputt, könne der Prüfer sogar feststellen, dass das Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. Dann darf es nicht mehr bewegt werden. 

    Übrigens: Wussten Sie schon, dass eine ganze Reihe an Kennzeichen in Deutschland verboten ist?

    Wie lange darf man mit Mängelbericht fahren?

    Erhält das Auto die Plakette nicht, muss der Fahrzeughalter nachbessern und das reparierte Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorstellen. Das sei gemäß TÜV etwa der Fall, wenn die Reifen zu wenig Profil haben oder tragende Teile stark rosten.

    Wichtig ist für die Haupt- sowie Nachprüfung den Fahrzeugschein parat zu haben.

    Welche Änderung der Hauptuntersuchung ist geplant?

    Wie die Automobilzeitschrift Auto, Motor und Sport berichtete, soll die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert werden. Unter Verweis auf ein Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes NRW vorliege, heiße es demnach, die sogenannte Mängelschleife soll abgeschafft werden. Eine Nachuntersuchung auch schon bei nur geringen Mängeln wäre dann Pflicht. 

    Umso wichtiger ist es also, dass sich das eigene Auto stets in gutem Zustand befindet und bei aufleuchtenden Warnzeichen umgehend gehandelt wird, Service-Termine wahrgenommen werden und der Wagen idealerweise direkt die Hauptuntersuchung besteht.

    Wird nicht innerhalb eines Monats nachgebessert, droht ein Bußgeld und die HU muss wiederholt werden.

    Übrigens: Teuer wird es auch, wenn Autofahrer deutlich zu schnell unterwegs sind oder mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

    Kritik an Änderung der HU: höhere Kosten und mehr Aufwand?

    Gegenwind erhalten die geplanten Änderungen schon jetzt. Kritik kommt, so Auto, Motor und Sport, etwa vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Dessen Vizepräsident Detlef Peter Grün erklärte, es würde ein Mehraufwand für Halter und Werkstätten entstehen. Die Änderungen würden Zeit und Platz kosten, würden mehrere Terminvergaben nötig machen und womöglich für Unmut bei den Autofahrern sorgen.

    Etwa eine Woche nach der ursprünglichen Berichterstattung Anfang 2024 meldete sich das Bundesministerium für Verkehr und Digitales mit einer Klarstellung bei den berichtenden Medien, darunter der Stern. Es heißt, das Amt wolle „betonen, dass es keinen Mehraufwand für die Bürgerinnen und Bürger oder die Meisterwerkstatt durch die Neufassung der StVZO mit Blick auf die HU und eine ggf. erforderliche Mängelbehebung gibt.“

    Die Mängelschleife sei bereits jetzt unzulässig. Das Amt schreibt: „Die Unterbrechung einer Hauptuntersuchung oder einer beigestellten Prüfung zum Zwecke der Reparatur oder Wartung ist schon nach der aktuellen Fassung der StVZO (begründet durch den Inhalt der DIN EN ISO/IEC 17020:2012) nicht möglich. Dies sei bereits in der jetzigen Anlage VIII der StVZO unter den Nummern 3.1.1.1, 3.1.1.2 und 3.2.1 jeweils gleichlautend geregelt: ‚Eine Unterbrechung der Inspektion zum Zwecke der Beseitigung von festgestellten Mängeln ist unzulässig. Die Ausführung von Tätigkeiten am Fahrzeug, wie zum Beispiel Reparatur, Instandsetzung und Wartung, nach Beginn der Inspektion führt zur Wiederholungspflicht der Inspektion.‘ Die ‚Mängelschleife‘ ist also bereits heute unzulässig.“

    Die Antwort des Amtes wirkt so, als würde es keine neuen Auswirkungen auf die gängige Praxis geben. Wie das Portal mobile.de beim TÜV-Verband nachfragte, scheint sich das zu bestätigen: „Wir gehen vom Fortbestand der Regelung aus“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Der Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestätigt die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der Hauptuntersuchung.“

    Sind alle Mängel behoben und die Hauptuntersuchung mit einer neuen Plakette erfolgreich absolviert, kann es wieder heißen: Route planen, Autositz richtig einstellen und losfahren. Wie wäre es über die kürzeste Autobahn Deutschlands oder vielleicht auf einer der schönsten Panoramastraßen Baden-Württembergs?

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