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Ausländischen Führerschein umschreiben: Das muss man beachten

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Ausländischen Führerschein umschreiben: Das muss man beachten

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    Wer längerfristig in Deutschland lebt, muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
    Wer längerfristig in Deutschland lebt, muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Wer als Ausländer in die Bundesrepublik einreist, möchte unter Umständen auch in Deutschland Auto fahren. Problemlos ist das allerdings nur mit einem EU-Führerschein möglich, oder als Führerscheinbesitzer eines EWR-Staates. Wer dagegen aus einem sogenannten Drittstaat einreist und in Deutschland dauerhaft bleiben möchte, muss seinen nationalen Führerschein laut dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) umschreiben lassen. Doch was bedeutet das genau, und ab wann gilt die Regelung?

    Wussten Sie es schon? Auch Einheimische müssen ihren alten „Lappen“ umtauschen. Doch wo bekommt man den neuen Führerschein her? Und was passiert, wenn man die Umtausch-Frist verpasst?

    Ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

    Wer EU-Bürger ist und einen Führerschein besitzt, kann laut dem BMDV auch in Deutschland ohne Einschränkung ein Auto steuern. Auch Bürger aus einem sogenannten Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können problemlos auf deutschen Straßen fahren. Anders sieht es bei außereuropäischen Staaten aus.

    Prinzipiell ist ein Führerschein aus einem Drittstaat unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland gültig. Das bedeutet, wer aus dem Ausland, etwa aus China oder den USA, für einen befristeten Aufenthalt in die Bundesrepublik einreist, kann grundsätzlich auch in der BRD ein Auto fahren. Das BMDV schreibt hierzu: „Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist.“ Die in Deutschland für bestimmte Führerscheinklassen geltenden Altersgrenzen seien hierbei zu beachten.

    Ein Internationaler Führerschein ist laut ADAC übrigens keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern eine Übersetzung des nationalen Führerscheins,

    Führerschein aus einem Drittstaat läuft nach sechs Monaten ab

    Die Gültigkeit eines Führerscheins aus einem Drittstaat hat im Falle eines dauerhaften Aufenthalts in der Bundesrepublik allerdings eine zeitliche Befristung. Das heißt, wer sich laut dem BMDV mittel- oder langfristig in Deutschland niederlassen will und einen „ordentlichen Wohnsitz“ hat, muss seinen nationalen oder Internationalen Führerschein umschreiben lassen. Als Frist hat das Ministerium hierzu auf seiner Seite sechs Monate angegeben. „Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich“, wie es heißt. Drittstaatler, die glaubhaft machen können, dass sie insgesamt nicht länger als 12 Monate Aufenthalt in der BRD planen, können eine Fristverlängerung um maximal weitere sechs Monate beantragen,

    Vorsicht: Wer sich nicht an die Fristen hält und sich trotzdem ans Steuer setzt, fährt laut einem Merkblatt des BMDV ohne Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat.

    Ausländischen Führerschein umschreiben: So funktioniert es

    Für die Umschreibung müssen sich die Betroffenen rechtzeitig mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnortes in Verbindung setzen. Die Stadt Karlsruhe schreibt etwa: „Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden.“ Vorzulegen sind zudem folgende Unterlagen:

    • ein ausländischer Führerschein mit Übersetzung
    • die Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • eine erste Meldebestätigung in Deutschland
    • sowie ein biometrisches Passfoto

    Ob die Antragsteller anschließend eine theoretische oder praktische Prüfung für die Umschreibung ablegen müssen, hängt damit zusammen, in welchem Land die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Eine Übersicht über die erforderlichen Leistungen, je nach Land, ist online auf einer Infoseite des Bundesjustizministeriums nachzulesen. Die vollumfänglichen Kosten für einen Führerschein in Deutschland bleiben aber den meisten erspart.

    Übrigens: Für schwere Vergehen im Straßenverkehr ist ein EU-weiter Führerscheinentzug geplant.

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