Einen Chipkarten-Führerschein dürfte wohl jeder schon einmal gesehen haben. Denn anstatt der alten „Lappen“ in Papierformat werden die sogenannten EU-Führerscheine laut bussgeldkatalog.de seit 1999 an Fahranfänger ausgegeben. Doch damals galt noch immer die unbegrenzte Laufzeit-Regelung. Das hat sich seit 2013 geändert. Fahrberechtigte, deren Führerschein älter ist, müssen sich je nach Ausstellungsdatum bis spätesten 2033 einen neuen besorgen. Doch was kostet überhaupt der Umtausch?
Übrigens: Eine Ablauf-Tabelle zeigt, wer seinen Führerschein als Nächstes umtauschen muss. Wer nicht aufpasst und seine Frist verpasst, riskiert dagegen eine Strafe.
Neuer EU-Führerschein mit Ablaufdatum ist verpflichtend
Nachdem bereits um die Jahrtausendwende die alten, grau- oder rosafarbene „Lappen“ sukzessive durch einen EU-Führerschein in Form einer Chipkarte ersetzt wurden, folgte im Jahr 2013 im Zuge der dritten Führerscheinrichtlinie eine weitere Neuerung. Die Zeiten der unbegrenzten Gültigkeit von Führerscheinen waren nun passé. Alle Führerscheine, die seit dem Stichtag 19.01.2013 ausgegeben werden, sind demnach auf 15 Jahre Laufzeit befristet.
Alle zuvor ausgestellten Führerscheine müssen dagegen nachrüsten und ihren aktuellen Führerschein umtauschen. In Deutschland müssen so laut Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BDMV) über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren rund 42 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden.
Wichtig zu beachten ist dabei: Der Umtausch ist verpflichtend. Wer also weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und seine Frist verstreichen lässt, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Führerschein umtauschen: Was braucht man?
Doch was benötigt man eigentlich für den Umtausch? Für den Wechsel von einem alten „Lappen“ in Papierformat oder einer Chipkarte aus den Jahren zwischen 1999 und 2013 auf einen EU-Führerschein mit Ablaufdatum, braucht es laut Ministeriumsangaben lediglich einen Identitätsnachweis, wie den Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Laut bundesregierung.de ist die richtige Adresse für den Führerschein-Umtausch grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Ein Termin sollte mit Blick auf das Ablaufdatum frühzeitig gebucht werden.
Was kostet ein neuer Führerschein?
Für den Umtausch auf einen neuen EU-Führerschein fallen gewissen Kosten an. Das BDMV schreibt hierzu auf seiner Seite: „Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro (...) an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro (...). Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.“ Doch auch die Kosten für das mitgebrachte Lichtfoto müssen laut ADAC selbst übernommen werden.
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