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Alkohol-Wegfahrsperre im Auto: Wie funktioniert sie?

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Alkohol-Wegfahrsperre im Auto: Wie funktioniert sie?

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    Das Alkohol-Interlock-System (Alkolock) ist ein in ein Auto oder anderes Kraftfahrzeug eingebautes Atemalkohol-Messgerät in Kombination mit einer Wegfahrsperre.
    Das Alkohol-Interlock-System (Alkolock) ist ein in ein Auto oder anderes Kraftfahrzeug eingebautes Atemalkohol-Messgerät in Kombination mit einer Wegfahrsperre. Foto: Dräger, dpa (Archivbild)

    Zahlreiche Verkehrsunfälle in Deutschland erfolgen unter dem Einfluss von Alkohol. Besonders bei schweren Unfällen ist oftmals Alkohol im Spiel. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes über die Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr im Jahr 2021 starb jeder 16. infolge eines Alkoholunfalls.

    Um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zu verhindern, gibt es verschiedene Ansätze. Seit diesem Sommer ist eine Alkohol-Wegfahrsperre im Auto und anderen Kraftfahrzeugen Pflicht. So sollen alkoholisierte Personen erst gar nicht mit dem Wagen losfahren können.

    Alkohol-Wegfahrsperre im Auto: Wie funktioniert ein Alkolock?

    Das sogenannte Alkohol-Interlock-System – kurz Alkolock – besteht laut einem Bericht des Spiegel aus einem Alkoholmesser und einer Wegfahrsperre, die an die Motorzündung gekoppelt ist. Die Fahrerin oder der Fahrer pustet vor Fahrtbeginn in das Handgerät, woraufhin dieses den Alkoholgehalt im Atem misst. Liegt der Wert unter der gesetzlich definierten Promillegrenze, kann der Motor gestartet werden. Andernfalls wird die Zündung blockiert und das Fahrzeug kann nicht gestartet werden.

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schrieb in seiner „Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011-2020“: „Forschungsergebnisse zeigen, dass die Einführung von Alkohol-Interlocks zusammen mit einer begleitenden Rehabilitation bei bereits alkoholauffällig gewordenen Fahrern die bisherigen Maßnahmen des Deutschen Fahrerlaubnissystems sinnvoll ergänzen kann.“

    Seit Juli 2024 ist eine Schnittstelle für die Nachrüstung einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre in der EU bei Neuwagen Pflicht. Das Atemalkohol-Kontrollgerät selbst ist aber nicht vorgeschrieben. Und damit findet der Fahrassistent bislang auch nur wenig Anwendung in Deutschland.

    Auch interessant: Es gibt eine Führerschein-Neuerung in der EU, von der vor allem Urlauber profitieren.

    Alkohol am Steuer: Wie hoch sind die Strafen?

    Dass Alkohol am Steuer gefährlich sein kann, zeigen regelmäßig Unfälle – auch mit Schwerverletzten und Toten. Doch neben der Gefahr für andere und sich selbst riskiert man beim Autofahren unter Alkoholeinfluss hohe Strafen. Fahranfänger sowie Personen bis 21 Jahre dürfen laut dem ADAC gar kein Alkohol im Blut haben. Wird bei ihnen ein Promillegehalt festgestellt, liegt die Strafe bei 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Fahranfänger müssen zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Darüber hinaus verlängert sich deren Probezeit auf vier Jahre.

    Alle anderen Autofahrer, die sich mit einem Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille hinters Steuer setzen, riskieren eine Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Beträgt der Promillewert mindestens 1,1, gilt eine Person grundsätzlich als absolut fahruntüchtig. Damit macht sie sich strafbar. Hat man zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigt Ausfallerscheinungen, gilt man als relativ fahruntüchtig und macht sich ebenfalls strafbar – obwohl die Grenze eigentlich bei 0,5 Promille liegt.

    Wer sich strafbar gemacht hat, der bekommt eine Geldstrafe. Diese wird in Tagessätzen verhängt. Die Höhe ist dabei abhängig von dem monatlichen Nettogehalt des Täters. Bei Wiederholungstätern oder alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden droht auch eine Freiheitsstrafe. Zudem wird dem ADAC zufolge der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist auferlegt.

    Übrigens: Auch in anderen Fällen drohen empfindliche Strafen. Wer ohne Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Wer seinen Führerschein bloß vergessen hat und nicht bei sich führt, der begeht hingegen eine Ordnungswidrigkeit. In dem Fall gibt es ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Deutlich teurer wird es, wenn man einen „Roten Punkt“ auf seinem Auto hat. Hier werden bis zu 100.000 Euro fällig.

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