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Achtung Autofahrer: Diese Medikamente beeinträchtigen Ihre Fahrtüchtigkeit

Verkehr

Achtung Autofahrer: Diese Medikamente beeinträchtigen Ihre Fahrtüchtigkeit

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    Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
    Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Ob auf dem kurzen Weg zum Bäcker oder auch nur zum eigenen Briefkasten, auf einer Tour ins Grüne, in die nächste Stadt oder auch auf einem mehrtägigen Ausflug – das Auto darf oftmals nicht fehlen. Denn es ist in der Regel immer noch die bequemste und einfachste Fortbewegungsform.

    Auch im Krankheitsfall quälen sich nicht wenige Menschen hinters Lenkrad. Wohlwissend, dass die Fahrt alles andere als ein Vergnügen wird. Dabei ist durchaus zu beachten, dass der Arzt bei bestimmten Krankheiten ein Fahrverbot aussprechen kann. Auch Epileptiker sollten sich an gewisse Regelungen halten.

    Folgenreich kann eine Autofahrt auch werden, wenn zuvor Medikamente eingenommen wurden. Denn bestimmte Arzneimittel haben durchaus Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit. Darum geht es in diesem Text.

    Verkehr: Welche Medikamente können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben?

    Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es kein Gesetz gibt, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, wie der ADAC betont. Vielmehr ist jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrsicherheit selbst verantwortlich.

    Als Medikamente, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben, werden hier genannt:

    • Schlaf- und Beruhigungsmittel
    • Narkose-/Betäubungsmittel
    • Psychopharmaka
    • Mittel gegen Allergien
    • Schmerzmittel
    • Erkältungsmittel
    • Augenpräparate
    • Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes

    Weiter erwähnt der ADAC, dass stark wirksame Schmerzmittel wie Morphin und Opioide gerade zu Behandlungsbeginn akute Ausfallerscheinungen oder auch Unwohlsein oder Benommenheit zur Folge haben können. „In einem solchen Zustand ist die Fahreignung für alle Führerscheinklassen nicht gegeben“, stellt der Automobilclub klar.

    Die R+V Versicherung erklärt, dass einige der Arzneimittel mit Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit prinzipiell harmlos erscheinen. Als verboten werden Präparate mit Alkohol bezeichnet, weil diese den Blutalkohol erhöhen können.

    Grundsätzlich sollten plötzlich auftretende Wechselwirkungen niemals unterschätzt werden. Starke Schmerzmittel können demnach bei gleichzeitiger Einnahme von anderen Medikamenten verstärkt wirken.

    Hier werden einige Medikamente und die Folgen von deren Einnahme erwähnt:

    • Antibiotika – neurologische Nebenwirkungen und erhöhter Blutdruck
    • Antidepressiva – massive Einschränkung der Fahrtüchtigkeit
    • Ibuprofen – starke Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit möglich, aber allein wohl mit nur wenig Einfluss auf Fahrtüchtigkeit
    • Tilidin (Opioid) – Schwindel und Sehstörungen
    • Novalgin – bei höherer Dosierung Beeinträchtigung des Sehvermögens
    • Tavor – Reaktionsvermögen eingeschränkt, daher wird gerade zu Anfang der Behandlung vom Autofahren abgeraten
    • Ortoton – Schwindel und Benommenheit

    Zu den Anzeichen, die bereits im Vorfeld darauf hindeuten, dass Medikamente die Fahrtüchtigkeit einschränken, zählen demnach Müdigkeit oder Schwindelgefühle, Übelkeit oder Kopfschmerzen.

    Es wird dazu geraten, mit dem Arzt abzuklären, inwiefern die Einnahme von Medikamenten negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat. Auch sollte der Arzt darüber informiert werden, welche Arzneimittel ansonsten noch konsumiert werden, um potenzielle Wechselwirkungen ausloten zu können.

    Medikamente und Autofahren: Wie ist die rechtliche Lage?

    Die R+V Versicherung verweist bei der Frage nach der Gesetzeslage auf Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Dieser besagt eine „0,5 Promille-Grenze“ und legt in Absatz 2 fest: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.“

    In der Anlage findet sich eine Liste dieser berauschenden Mittel:

    • Heroin
    • Morphin
    • Cocain
    • Amfetamin
    • Designer-Amfetamin
    • Metamfetamin

    Diese Substanzen werden aufgelistet:

    • Morphin
    • Cocain
    • Benzoylecgonin
    • Amfetamin
    • Methylendioxyamfetamin (MDA)
    • Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
    • Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
    • Metamfetamin

    Laut R+V Versicherung drohen bei Verstößen bis zu 3000 Euro Bußgeld.

    Das Portal anwalt.de verweist sogar darauf, dass die Einnahme von Medikamenten und eine anschließende Autofahrt zur Anwendung von Paragraf 316 des Strafgesetzbuches führen könnten. Dieser behandelt die „Trunkenheit im Verkehr“ und besagt: „Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (…).“ Auch Fahrlässigkeit reicht hierbei aus.

    Übrigens: Es ist nicht verboten, mit Gips oder Schiene Auto zu fahren. Es kann aber teuer werden, sich nackt hinters Steuer zu setzen. Der Verlust eines Auges muss nicht mit einem Fahrverbot für den Rest des Lebens einhergehen.

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