Für den Raum Karlsruhe werden aktuell Ehrenamtliche gesucht, die sich in diesem Bereich engagieren wollen. „Diese Aufgabe ist nicht nur vielfältig, sondern bringt auch einiges an Verantwortung mit sich“, erklärt Teamleiterin Anja Kleinhans. Sie ist Bewährungshelferin im Karlsruher Stadtgebiet und steht den Ehrenamtlichen bei Fragen zur Seite. Im Interview erklärt Sie, alles Wichtige zum Thema ehrenamtliche Bewährungshilfe.
Was machen ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen eigentlich?
Kleinhans: Die Ehrenamtlichen haben – ebenso wie die hauptamtlichen Kolleg*innen – unterstützende und kontrollierende Aufgaben: Sie versuchen gemeinsam mit den Klienten Lösungen für deren wirtschaftliche und/oder soziale Problem zu finden und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Kann das nicht auch gefährlich sein, mit Straftätern zu arbeiten?
Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen. Schwierige Fälle werden zudem ausschließlich von Hauptamtlichen betreut. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die Teamleitung zudem jederzeit zur Verfügung.
Wie werden die Ehrenamtlichen auf ihre Aufgabe vorbereitet?
Kleinhans: Ehrenamtliche erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit spezielle Schulungen. Später finden sie Rückhalt bei Ihrer Teamleitung – ein hauptamtlicher Kollege bzw. eine hauptamtliche Kollegin mit Zusatzqualifikation. In regelmäßig stattfindenden Teamabenden lernen sie andere Ehrenamtliche kennen und können sich austauschen. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt. Sie sind, wie auch die hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?
Kleinhans: Ehrenamtliche müssen die Zuversicht haben, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann. Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen sind ebenfalls wichtig. Voraussetzungen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind zudem, dass man mindestens 21 Jahre alt ist, über gute PC-Kenntnisse und ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügt.
Nähere Auskünfte
Anja Kleinhans ehrenamt.karlsruhe@bgbw.bwl.de Tel.: 0721/60 5601 - 21
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