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"Das Ergebnis unserer Akteneinsicht ist besorgniserregend: Zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Staub, Lärm und Erschütterungen fällt in den Baugenehmigungen kein Wort", sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

Damit ignoriere das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baurechtsbehörde auch Vorgaben aus einem Gutachten, das vom Umweltministerium beauftragt wurde und von diesem dem Landratsamt übergeben wurde. In diesem Gutachten wurde geprüft, ob für den Bau und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums und des Standortabfalllagers erhebliche negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können.

Baufreigabe, ohne Auflagen?

Die Vorlage eines prüffähigen Lärmminderungskonzepts wurde als Voraussetzung für das von der EnBW gewählte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung benannt. "Ein solches Konzept oder Regelungen dazu finden allerdings in der Baugenehmigung keinerlei Erwähnung", gibt der BUND in der Pressemeldung an.

Seitens der EnBW sei ergänzend die Einhaltung von Bauzeitbeschränkungen zum Lärmschutz zugesagt worden. Auch hierzu fände sich keine Regelung in den Baugenehmigungen. Das Landratsamt Karlsruhe hat derweil – nach Rücknahme des Widerspruchs durch die Stadt Philippsburg – die vollständige Baufreigabe angekündigt.

Der BUND sieht seine Kritik an den Genehmigungsverfahren für den Rückbau des AKW Philippsburg bestätigt: "Die EnBW möchte sich nicht nur unter Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne volle Öffentlichkeitsbeteiligung eine Atommüllfabrik und ein Atommülllager genehmigen lassen", so der BUND weiter.

Umweltschutz muss sichergestellt werden

"Jetzt werden sogar durch das Landratsamt Karlsruhe die Voraussetzungen für die Anwendung dieses fragwürdigen Verfahrenstricks ignoriert, unter denen das Umweltministerium den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zuließ", sagt Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer Mittlerer Oberrhein.

Für den BUND ist klar: "Die EnBW darf die Bautätigkeiten am Atomkraftwerk Philippsburg erst dann aufnehmen, wenn nachgewiesen wurde, dass das vorgelegte Immissionsschutzkonzept eine unabhängige Prüfung bestanden hat. Durch die Behörden ist gleichzeitig sicherzustellen, dass eine verbindliche Umsetzung der Umweltschutzvorgaben aus den Genehmigungsverfahren gesichert ist", so Pilarsky-Grosch.