Karlsruhe Zweite Rheinbrücke Karlsruhe: Einigung vor Gericht, Gemeinderat muss noch zustimmen
Im Rechtsstreit um die zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe haben sich Vertreter der Stadt Karlsruhe, des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Landes Baden-Württemberg geeinigt. Die Streitparteien stimmten am Donnerstag nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg der gütlichen Beilegung auf Vorschlag des Gerichts zu.
Die Einigung sieht für die neue Brücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe unter anderem einen Geh- und Radweg vor, eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept und verbesserten Naturschutz. Stadt und Land vereinbarten auch das Ziel, dass die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden.

Die Übereinkunft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats und des BUND-Landesvorstands. Landrat Christoph Schnaudigel begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dass der Radweg sinnvoll und auch möglich ist, haben wir bereits in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, auch die Anbindung an B36 entspricht unserer Beschlusslage.

Jetzt besteht die Erwartung, dass der Karlsruher Gemeinderat dem erzielten Vergleich zustimmt und die Stadt ihre Blockadehaltung aufgibt, damit diese für die gesamte Region immens wichtige Vorhaben zügig begonnen werden kann", sagt er in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Gegen die zweite Rheinbrücke hatten die Stadt Karlsruhe sowie der BUND-Landesverband geklagt. Die neue Brücke soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen.

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25.06.2020 20:02 Uhr
26.06.2020 06:43 Uhr
26.06.2020 12:04 Uhr
26.06.2020 15:59 Uhr
25.06.2020 19:54 Uhr
"...sieht....einen Geh- und Radweg vor..." = Konstrukt incl. Zu- und Ablauf des Fuß-/Radverkehrs zusätzlich einplanen (incl. Geld)
"eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept " = dauert auch seine Zeit.....(inc. Geld)
" verbesserten Naturschutz" = muss auch erstmal definiert, diskutiert und eingeplant werden (incl. Geld)
"die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden" = kommt das eine nicht - gibt's das andere auch nicht .... -oder wie?
Wieder Jahre Zeit gewonnen. Zwei Länder und zwei Städte streiten sich um die (Mehr-)Finanzierung - und dann braucht man sie nicht mehr, weil alle Berufspendler von heute dann in Rente sind und für E-LKW das Werk Wörth nur noch ein Viertel der Belegschaft benötigt.... Also - alles richtig gemacht.
Die Brücke ist ja vorrangig nur eine Werks-Zufahrt in die Mercedes-Werke, dem Wörther Hafen und zur MiRO.
Eine reine Fuß- und Radverkehrsbrücke würde eigentlich genügen.....
25.06.2020 21:02 Uhr
26.06.2020 16:00 Uhr
25.06.2020 19:48 Uhr
Aber bei diesen Richtern habe ich mir das schon am ersten Ta gedacht, wie die sich zum Thema äußerten, die hätte man am Prozeßanfang wegen Befangenheit ablehnen müssen.
25.06.2020 18:53 Uhr
Die Argumentationsketten der Gegner sind und waren einfach nur schlicht und hahnebüchen, oder sie waren von der völlig haltlosen Situation nicht betroffen. Wie bei der kleinsten U-Bahn der Welt. Die Zünglein- auf-der-Waage-Stimmen kamen nicht aus der Stadt sondern von wenig betroffenen Höhenstadtteilen.
25.06.2020 19:10 Uhr
Wenn dieses Problem jetz gelöst werden konnte, ist ja doch einiges erreicht, dazu kommt der Radweg und mehr Umweltschutz.
Das Regierungspräsidium (oder die Landespolitik) hat sich einfach viel zu lange Zeit gelassen, um mit der Planung des B36-Anschlusses zu beginnen.
Wo Sie recht haben ist allerdings, dass eine vor Jahren gebaute Zweite Brücke als Ausweichroute während der Sanierung gedient hätte und damit viel Stau (und Abgase) gespart. In dieser Hinsicht kann ich den Ärger über die Verzögerer gut verstehen.