(ps/mw)

In der Auswahlentscheidung könnten nur Projekte berücksichtigt werden, mit denen die Straßenkapazitäten wesentlich erweitert würden. Dies sei bei einer Ersatzbrücke nicht möglich, da der Ausbau des anschließenden Streckennetzes nicht vorgesehen beziehungsweise möglich sei, so heißt es in einer Pressemeldung des RMVO.

"Diskussion um Ersatzneubau beendet"

"Mit dieser glasklaren Äußerung hat der Bund die Diskussion um einen Ersatzneubau aus fachlicher Sicht beendet. Jetzt gilt es, nach vorne zu blicken und die Planfeststellung für die Nordbrücke zügig abzuschließen", äußert sich Verbandsdirektor Gerd Hager.

Das Bundesverkehrsministerium wird die Projektbewertung, darunter die Zweite Rheinbrücke, bis voraussichtlich diesen Sommer durchführen. Anschließend bewerten externe Gutachter die Projekte gesamtwirtschaftlich, wobei sie für jede Maßnahme ein Nutzen-Kosten- Verhältnis errechnen. Bei der Einteilung für den Bundesverkehrswegeplan in "vordringlichen Bedarf" und "weiteren Bedarf“ spielen laut Bundesministerium dann auch "netzkonzeptionelle, raumordnerische, städtebauliche und ökologische Aspekte" eine Rolle.

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