"Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, einem Spielerberater, vor, er habe im Mai 2022 zusammen mit einem österreichischen Mittäter auf einem Parkplatz in Ettlingen eine nicht bestehende Forderung in Höhe von 60.000 US-Dollar mit der Drohung von Gewalt durchsetzen wollen", so das Amtsgericht Karlsruhe.

Schäfers Sohn soll erpresst worden sein

Dem Angeklagten liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Folgendes zu Last: Der Angeklagte habe zwischen dem Vater des Geschädigten, einem ehemaligen Trainer des KSC und dem katarischen Fußballclub Al Khor einen Kontakt hergestellt. Laut einem Bericht des SWR handelt es sich dabei um Winfried Schäfer. Schäfers Sohn ist demnach der Geschädigte.

Der ehemalige Bundesliga-Trainer Winfried Schäfer.
Der ehemalige Bundesliga-Trainer Winfried Schäfer. | Bild: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

Bei der Aushandlung eines Erstvertrages wurde ein bekannter des Angeklagten als Vermittler eingesetzt. Laut Gericht wurde dieser Vermittler mit einer entsprechenden Beraterprovision bezahlt. Der Angeklagte soll bei einem im Jahr 2022 abgeschlossenen Folgevertrag eine Provisionsnachzahlung gefordert haben, obwohl ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft klar war, dass er hierauf keinen Anspruch hatte.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Angeklagte habe den Geschädigten unter einem Vorwand zu einem Treffen auf einem Parkplatz eines Hotels in Ettlingen gelockt. Dort habe er erklärt, er wisse, wo der Geschädigte und dessen Vater wohnten und werde "Leute schicken, die ihn platt machen", wenn er die geforderte Summe nicht bezahle. Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Tat geäußert.

Aktualisierung, 20. September, 7.12 Uhr: Freispruch

Wie das Karlsruher Gericht in einer Pressemitteilung informiert, wurde der Spielerberater nach der Verhandlung freigesprochen. Der Grund: Das Gericht habe die Sachverhalte nicht vollständig aufklären können und deswegen im Zweifel für den Angeklagten entschieden, hieß es. Die Entscheidung sei aber nicht rechtskräftig. Schlussendlich sei es ein Fall von "Aussage gegen Aussage" gewesen.

"Zwar gab es Indizien, Sprachnachrichten, die für die Version des Geschädigten sprachen. Auch sprach die aus Sicht des Gerichts glaubhafte Aussage des ehemaligen Bundesligatrainers, dem der Geschädigte unmittelbar nach dem Gespräch von einer Drohung berichtete, für dessen Version. Aus Sicht des Gerichts war der Sachverhalt jedoch nicht vollständig aufklärbar, so dass das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entschieden und dessen Version zugrunde gelegt hat", so das Gericht.