Wie kann eine Stadt leiser werden? Einzelne Gebiete sollen nun mit einem Aktionsplan explizit vor Lärm geschützt werden. Das heißt aber nicht, dass laute Gebiete leiser werden sollen. Mit einer Beschlussvorlage will die Verwaltung vielmehr präventiv tätig werden.
Hierzu wurden Strategien und Maßnahmen gegen eine Zunahme von Lärm gesucht - uns diese als Ziel im entsprechenden Lärmaktionsplan festgehalten. Das bedeutet konkret: Lärm soll vor allem in stark belasteten Bereichen verringert und in bisher ruhigen Gebieten vermieden werden - das schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz auch so vor.
In Karlsruhe wurde solch ein Maßnahmenpaket bereits 2009 beschlossen - es wird seither nach und nach abgearbeitet. In den Jahren 2012 und 2013 wurde der Plan geprüft und überarbeitet. So auch ähnlich im vergangenen Jahr: Im Juli 2016 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit seinem Maßnahmenkonzept vom Gemeinderat beschlossen.
Ruhige Gebiete und Erholungszonen für die Fächerstadt
Jetzt steht der nächste Schritt in Sachen Lärmminderung bevor: Ruhige Gebiete und Erholungszonen sollen nun nach der Fortschreibung und der Erarbeitung eines speziell dafür ausgerichteten Konzeptes ausgewiesen werden. So die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage an den Gemeinderat, der am kommenden Dienstag, 17. Oktober, neben anderen Punkten auch über diese Thematik entscheiden wird.
Konkret geht es dabei zum einen um ruhige Gebiete, bei denen es sich um "große zusammenhängende Freiräume" handelt, "die der Erholung dienen und im überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung von 50 Dezibel oder weniger aufweisen." Zum anderen geht es um "Erholungszonen" - also "Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und einer Lärmbelastung von 55 Dezibel oder mehr," erklärt die Stadtverwaltung. Im Kernbereich dieser Zonen sollen sechs Dezibel weniger Lärm gegenüber dem höchstbelasteten Bereich gemessen werden können.
In Zukunft: Schutz vor Lärm
Die neuen ruhigen Bereiche sollen in Zukunft laut Stadt vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden, vor allem aber vor Lärmbelästigung durch möglichen angrenzenden Verkehr. Durch diese Gebiete sollen also beispielsweise keine größere Straßen gebaut werden. Kurzzeitige Ereignisse wie Veranstaltungen, Bau- oder Betriebslärm und mögliches Fehlverhalten Einzelner durch beispielsweise lautes Radiohören sollen mit der Ausweisung nicht geregelt werden.
Wie die Stadt in einer vorausgegangen Pressemitteilung informierte, sollen die ausgewiesenen Orte Flächen sein, die sich sowohl auf die Fauna als auch auf die Gesundheit positiv auswirken. Die Ausweisung von ruhigen Gebieten entspreche außerdem der Initiative "Grüne Stadt Karlsruhe", die die Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt für künftige Generationen erhalten soll.
Hier sollen neue Gebiete ausgewiesen werden:
Lärmverursachende Freizeit- und Erholungsfunktion
Bei der Auswahl der Orte wurde einiges beachtet: So besteht beispielsweise zu geplanten Wohn- und Gewerbegebieten "ein ausreichend großer Abstand". Außerdem überschneiden sich die Flächen zu einem großen Teil mit Flächen, die als "Natura 2000"-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt seien und in denen daher eine Bebauung zunächst nicht zu erwarten ist.
Zudem wurde bei der Auswahl der Erholungszonen eine lärmverursachende Freizeit- und Erholungsfunktion berücksichtigt. Innerhalb der Flächen sind hierdurch zwar Geräuscheinwirkungen zu erwarten, in diesem Fall wird der Erholungsfunktion jedoch ein höheres Gewicht beigemessen, so die Stadt. Das heißt also, dass trotz der Ausweisung in den Gebieten noch verschiedene Freizeitaktivitäten stattfinden können.
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