Karlsruhe Von drauß' vom Walde: Hier können Sie Ihren Christbaum selbst fällen!
Plätzchen, Adventskalender, Last Christmas - so langsam ist es auch an der Zeit, den Christbaum zu schmücken. Doch der muss erstmal beschafft werden. Verkauft werden die Tannen in Karlsruhe an verschiedenen Stellen - von Baumarkt bis Baumschule. Nur eines kommt bei der Organisation des feierlichen Nadelbaums nicht in Frage: Das Fällen in Eigenregie.
"Das Fällen von Tannen ist generell verboten", macht Helga Riedel, Pressesprecherin der Stadt Karlsruhe, gegenüber ka-news deutlich. Dabei ist es egal, ob der Nadelbaum als Deko-Objekt oder Brennholz dienen soll. Eine klare Absage also an jene, die mit Weihnachten wildromantische Traditionen verbinden.
Empfindliches Bußgeld droht
Das Verbot bezieht sich auf alle Wälder, die sich in kommunalem oder fremd-privatem Besitz befinden. Tannen gibt es rund um die Fächerstadt zwar einige - allein der Karlsruher Hardtwald besteht zu 30 Prozent aus Kiefern, hinzu kommen Douglasien, Lärchen und Fichten - "allerdings gibt es darunter kaum wirklich geeignete Christbäume", so Riedel weiter.
Dass man vom illegalen Bäumefällen lieber die Finger lassen sollte, zeigt auch ein Blick in den Umwelt-Bußgeldkatalog. Macht man sich unerlaubter Weise an einem Baum zu in Naturschutzgebieten oder geschützten Wäldern zu schaffen, so spricht man von einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgelds ist dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fällt man gleich mehrere Bäume, kann das unter Umständen eine Rechnung von bis zu 50.000 Euro mit sich ziehen.
Und wie steht's um Mistelzweige?
Was darüber hinaus nur wenige wissen: Auch das Abschneiden von Mistel- oder Reisigzweigen ist nicht erlaubt, darauf weißt die Karlsruher Verwaltung weiter hin. Das Mitnehmen solcher Äste von bereits gefällten Bäumen ist zwar erlaubt, jedoch "darf man nur kleine Mengen für den Eigenbedarf mitnehmen", erklärt Riedel auf Anfrage von ka-news.
Ein Problem mit "Waldbaumdieben" gebe es laut ihr in Karlsruhe nicht. Kein Wunder - gerade Anfang Dezember scheint an jeder Ecke im Stadtgebiet ein neuer Verkaufsstand für Christbäume zu eröffnen, die Auswahl ist groß. Ob klein oder groß, ob Nordmanntanne, Blaufichte oder Frasertanne, ob echt oder Plastik - das Geschäft mit dem grünen Weihnachtsklassiker kommt langsam in die Gänge.
Selbst fällen im Staatswald
Eine Adresse für professionelle Tannenbaumberatung befindet sich in Rüppurr. Dort hat sich der Christbaumhof Frank samt eigener Kultur niedergelassen, beliefert laut eigenen Angaben unter anderem Kunden mit bis zu sieben Meter hohen Nadelbäumen.
Wer trotz massig Angebot selbst die Säge schwingen und seine Muskelkraft spielen lassen will, kann dies ganz legal auf der Christbaumfläche im Staatswald tun. "Hier kann man Weihnachtsbäume gegen Entgeld selbst schlagen", erklärt die Verwaltungssprecherin - "Termin ist am Samstag, 12. Dezember, ab 9 Uhr." Der Standpunkt befindet sich in der Grabener Allee, vom Adenauerring abgehend nach Norden.
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16.11.2016 07:17 Uhr
05.12.2015 21:10 Uhr
Besonders gut gefällt mir ab das hier:
>> Tannen gibt es rund um die Fächerstadt zwar einige - allein der Karlsruher Hardtwald besteht zu 30 Prozent aus Kiefern, hinzu kommen Douglasien, Lärchen und Fichten - "allerdings gibt es darunter kaum wirklich geeignete Christbäume", so Riedel weiter.
Wer ist denn dieser "Riedel"? Daß der ungeübte Betrachter gerne mal Tanne und Fichte verwechselt, laß ich mir ja noch gefallen, aber Kiefern?! Ne, die eigenen sich wirklich kaum als Christbäume, wobei es grundsätzlich mal was anderes wäre.
Selbstverständlich ist dieser Artikel auch völlig ohne Werbung
05.12.2015 16:48 Uhr
Mit d schreibt sich der Endschalter.
Gruslig, echt.
05.12.2015 21:12 Uhr
05.12.2015 18:24 Uhr
05.12.2015 18:57 Uhr
05.12.2015 10:12 Uhr
05.12.2015 08:57 Uhr
05.12.2015 16:55 Uhr
Wenn du irgendwo einbrichst, aber nichts Brauchbares zum Mitnehmen findest bleibt es beim Einbruch und wird nicht zum Einbruchsdiebstahl.
Richtig übel wirds allerdings wenn du den illegal zu fällenden Baum vorher bedrohst, dann wirds ein Ordnungswidrigkeitsraubdiebstahl.
05.12.2015 21:13 Uhr