(dpa/lsw)

So gilt auf den Weihnachtsmärkten Maskenpflicht, weil der Abstand nicht zuverlässig eingehalten werden könne. Zudem soll es Zugangskontrollen geben, um zu überprüfen, dass die Besucher entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ist der Markt auf einem umzäunten Gelände, soll es an bestimmten Punkten Kontrollen geben. Ansonsten sollen bereits überprüfte Besucher ein Bändchen für das Handgelenk bekommen.

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Wer Glühwein oder gebrannte Mandeln kaufen oder ins Riesenrad einsteigen will, muss am Stand nochmal vorweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Ruft die Landesregierung allerdings den Corona-Alarmzustand aus, dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene dieses Angebot nutzen. An Ständen, die etwa Socken oder Brot zum Mitnehmen anbieten, ist die Kontrolle nicht nötig.