Nachdem am Montag bereits ein Prügel-Video von einer Mädchengruppe im Internet kursierte, folgte kurz darauf schon ein Zweites. Doch diesmal handelt es sich bei dem Filmmaterial um einen Polizeieinsatz in der Hirschstraße vom 19. November, gegen 6 Uhr in der Früh. Hochgeladen von einem Rapper aus Karlsruhe, der sich auf Instagram "Bill.official" nennt.
Das Problem: In diesem Videoausschnitt ist nicht zu sehen, was schlussendlich zu der Situation geführt hat, dass der 22-Jähriger fixiert auf dem Boden liegt. Die Ansichten beider Parteien gehen hier weit auseinander.
Rapper wirft Polizei grundlose Kontrolle vor
In der Beschreibung seines geposteten Videos schreibt der 22-Jährige: "Die Polizisten haben genau vor mir ihr Auto geparkt und mich ohne überhaupt irgendwas zu sagen, direkt nach meinen Perso gefragt. Ich habe es verweigert, weil ich nichts gemacht habe und den Grund nicht verstanden habe. Ich wurde in den letzten Monaten so oft kontrolliert und falsch behandelt."
Weiter schreibt er, dass die Polizei seinen Bruder "direkt umgeschmissen" und ihn anschließend zu dritt auf den Boden gebracht hätten. Anschließend hätte man zum zweiten Mal den Polizeihund auf ihn losgelassen. Danach ging es für den jungen Mann auf die Polizeiwache.
Auch hier gibt es seitens des 22-Jährigen Kritik. "Ich wurde danach vom Krankenwagen bei der Wache und im Krankenhaus auch nicht richtig versorgt", heißt es in seiner Video-Beschreibung. Eine Anfrage der Redaktion an "Bill" blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
"Hitzige" Situation
Eine komplett andere Situation schildert die Karlsruher Polizei: Die Beamten seien aufgrund einer "hitzigen Stimmung " auf die Gruppe aufmerksam geworden. Die Polizei erläutert dazu im Gespräch mit ka-news.de: "Das Auftreten der Gruppe hat zur Kontrolle geführt, es wurde keineswegs grundlos kontrolliert." Hierzu beruft sich die Polizei darauf, dass der "aggressive" 22-Jährige die Beamten vor Ort beleidigt habe und die Gruppe sogar noch versucht haben soll, den jungen Mann zurückzuhalten.

Anschließend sollte dann die besagte Ausweiskontrolle stattfinden. Gegen die habe sich "Bill" "erbittert" gewehrt. "Bei einer Kontrolle muss die Person nicht aktiv mitwirken. Aber der junge Mann hat sich aus der Kontrolle herausgerissen und ging dann bedrohlich auf die anderen Polizisten zu. Da kam dann der Hund zum Einsatz", so die Polizei.
Waren die Bodycams an?
Den Vorwurf einiger Leser, dass die Hundeführerstaffel womöglich Probleme damit hatte, den Hund zu kontrollieren, weist die Polizei indessen ab. "Das ist schwer aus einem Video heraus zu bewerten, aber Hund und Halter sind gut eingespielte Teams."

Ebenfalls weist die Polizei den Vorwurf von Rassismus zurück: "Wenn ein polizeirechtlicher Verdacht besteht, müssen wir kontrollieren. Egal welche Herkunft, Religion oder Hautfarbe die Person hat. Wir verwehren uns dem pauschalen Vorwurf von Rassismus."
Ob das Video jedoch als Beweis von Staatsanwaltschaft für die weiteren Ermittlungen zugelassen wird, ist bislang noch unklar. Ebenso muss noch geklärt werden, ob die Bodycams der Polizei im Rahmen des Einsatzes eingeschaltet waren.
Wann darf die Polizei mich anhalten und kontrollieren?
Laut anwaltsauskunft.de muss die Polizei immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. "Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern. Dabei reicht es aus, dass an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen ist", heißt es dazu auf der Seite. Darunter fallen zum Beispiel auch Demonstrationen oder bekannte Gegenden für Drogengeschäfte.
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