Die Kommunalwahl rückt näher - und das sieht man der Fächerstadt seit etwas mehr als einer Woche auch an: Denn seit Freitag, 5. April, zieren immer mehr und mehr Wahlplakate die Karlsruher Straßen. Eine Begrenzung, wie viele Plakate eine Partei höchstens aufhängen darf, gibt es in der Fächerstadt nicht.

Welche Regeln gibt es beim Anbringen von Wahlplakaten?

Aus diesem Grund ist die Stadt mittlerweile recht bunt gepflastert: Von den auffällig gelben Plakaten der Karlsruher Liste über grüne, rote und blaue Pendants anderer Parteien ist so gut wie die ganze Farbpalette vertreten. Überall hängen dürfen sie allerdings nicht. 

Wahlplakat Linke
Wahlplakat der Partei DIE LINKE am Gottesauer Platz. | Bild: Kube

Die Regelungen, wo und in welchem Umfang Wahlwerbung erlaubt ist, legt jede Stadt selbst fest. In der Fächerstadt benötigen Parteien für das Aufhängen der Plakate keine Genehmigung. "Die Wahlwerbung wird lediglich durch das Bauordnungsamt sowie das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe überwacht", teilt Mathias Tröndle von der Stadt Karlsruhe mit. Die Parteien und Wählervereinigungen dürfen also so viele Plakate aufhängen, wie sie möchten. Eine Gebühr, wie etwa bei kommerziellen Veranstaltungen, muss nicht gezahlt werden. 

Plakate dürfen nicht an Ampeln und Schildern hängen

Ein großer Anteil der Wahlwerbung findet sich an Laternen, in manchen Straßen hängen an so gut wie jedem Masten ein oder mehrere Wahlplakate. Allerdings gilt: Verboten ist das Anbringen, wenn es sich um den Pfeiler einer Ampel oder eines Verkehrsschildes handelt. 

Wahlplakat SPD und Grün
Wahlplakate dürfen übereinander hängen, solange sie sich nicht gegenseitig verdecken. | Bild: Kube

Weitere Ausnahmen gibt es bei Kreisverkehren, denn weder im - noch bis zu 50 Meter um - den Kreisel ist es erlaubt, Plakate anzubringen. Abgesehen davon darf ein aufgehängtes Plakat nicht die Sicht auf Fußgängerüberwege oder Kreuzungen versperren. Auch auf Friedhöfen oder in den Erholungsflächen der Stadt, wie beispielsweise dem Schlossgarten, ist keine Wahlwerbung erlaubt. 

Am Europaplatz sind Werbeträger verboten 

Dem Fall, dass ambitionierte Wahlhelfer auf den Gedanken kommen könnten mit ihrer Wahlwerbung die der Konkurrenz zu verdecken, hat die Stadt ebenfalls vorgebeugt: "An den gewünschten Standorten können nur dann Tafeln aufgestellt werden, wenn die Standorte frei und nicht schon durch andere Veranstalter oder Parteien belegt sind", heißt es im Informationsschreiben der Stadt zur Plakatierung für die Kommunal- und Europawahl.

Wahlplakat CDU
Wahlplakat der CDU. | Bild: Kube

An einigen Plätzen in der Fächerstadt sind Werbeträger komplett verboten. Etwa auf dem Marktplatz, dem Europaplatz, dem Bahnhofsvorplatz und dem Neureuter Platz, denn in der Nähe von Rathäusern bleibt das Areal "neutral" und daher auch ohne Werbung. Auch an den Auf- und Abfahrten der Südtangente und an den Haltestellen dürfen keine Werbetafeln hängen. 

Parteien müssen kein Bußgeld fürchten

Spätestens drei Tage nach der Wahl, am Mittwoch, 29. Mai, müssen alle Plakate wieder entfernt sein. Wenn die Wahlwerbung über diesen Stichtag hinaus noch immer hängt, weist die Stadt die Parteien im Gemeinderat darauf hin. "Die Keule des Bußgelds ist in Karlsruhe kein Thema", teilt die Stadt auf Nachfrage von ka-news mit. 

Wer ein Plakat entdeckt, das beispielsweise die Sicht auf einen Zebrastreifen versperrt oder anderweitig gegen eine der Regeln verstößt, kann dies melden. "Um ein störendes Wahlplakat anzuzeigen, haben Bürger die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Stadt Karlsruhe über 'KA-Feedback' zu beschweren", heißt es von der Stadt.

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