Es ist Freitag, als sich ein verwunderter ka-Reporter an die Redaktion wendet. Er hatte gegen 10 Uhr eine seltsame Entdeckung gemacht: Ein Helikopter war gegenüber gelandet. Bei dem Platz handelte es sich aber nicht etwa um einen ausgewiesenen Landeplatz. "Der Helikopter steht auf dem Platz des ASV Hagsfeld", berichtet er. Was macht er da?
Wann darf ein Helikopter auf einem Sportplatz landen?
Nicht weniger irritiert reagiert auch Boris Pfetzing, Sprecher des Karlsruher Standorts der Deutschen Flugsicherung (DFS). Bei der Flugsicherung seien Flug und Landung eines Helikopters in Hagsfeld nicht bekannt gewesen, erklärt er im Gespräch mit ka-news. Dass eine Landung nicht bei der DFS angemeldet ist, kommt immer wieder vor. "Starts und Landungen auf dafür vorgesehenen Bereichen sind grundsätzlich erlaubt und müssen nicht weiter angemeldet werden", schildert Pfetzing.
Anders verhält es sich, wenn der Helikopter in einem Bereich startet oder landet, der eigentlich nicht für Landungen vorgesehen ist - so wie etwa der Sportplatz des ASV Hagsfeld, der am Freitag zum Landeplatz umfunktioniert wurde. Hier braucht es nach Aussage des Experten eine Genehmigung des Eigentümers und des Regierungspräsidiums. Diese müsse dann auch für jeden Bereich einzeln erteilt werden.
Einzige Ausnahme: "Es gibt auch eine permanente Außenlandeerlaubnis, beispielsweise für Rettungshelikopter", erklärt Pfetzing. Und auch im Falle einer Notfall-Landung brauche es keine vorherige Genehmigung. "Wenn es einem Fluggast schlecht geht, oder sogar dem Piloten selbst oder wenn ein technischer Defekt vorliegt, dann darf der Pilot auf einer freien Fläche auch ohne vorherige Genehmigung landen."
Sportplatz war über die Landung informiert
Warum genau der Helikopter nun auf dem Platz des ASV Hagsfeld stand, darüber kann Pfetzing nur mutmaßen. Fest steht laut dem Experten, dass es sich um einen privaten Helikopter handelt. "Grundsätzlich kann man sagen: Die Landung ist kein außergewöhnlicher Vorgang, aber einfach ein seltener", meint Pfetzing.
Der ASV Hagsfeld erklärt gegenüber ka-news, dass man über die Landung unterrichtet gewesen sei. Eine benachbarte Firma habe den ASV zuvor informiert, dass eine Landung bevorstehe, so der Sportverein auf Anfrage von ka-news. Wie das Regierungspräsidium gegenüber mitteilt, lag vonseiten der Behörde keine Genehmigung vor. Es sei aber durchaus möglich, dass der Pilot eine allgemeine Landegenehmigung besessen habe. In diesem Fall wäre die Landung auch ohne grünes Licht von Regierungspräsidium erlaubt gewesen.
Der Artikel wurde mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums ergänzt.
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