Beim nun beschlossenen Gesetz handelt es sich um eine Übergangsregelung. Es soll gelten, bis der von den Karlsruher Richtern monierte Passus im Bundeswahlrecht überarbeitet ist. Dies muss bis zum Herbst 2021 passieren. Danach will Baden-Württemberg sein Landtags- und Kommunalwahlrecht entsprechend anpassen. Bis dahin sollen betreute Menschen mit Behinderung auch an Bürgermeisterwahlen und an Abstimmungen auf Gemeindeebene teilnehmen dürfen.
Nach Angaben der Grünen-Landtagsfraktion profitieren im Südwesten rund 5.900 Menschen von dem Gesetz. Die oppositionelle SPD kritisierte, dass es jetzt nur eine Übergangsregel gibt. Die Betroffenen bräuchten dauerhaft ein Wahlrecht.



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