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Die Farbkombination schwarz-weiß-rot schlägt ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte auf: Es sind nicht nur die Farben des Deutschen Kaiserreiches, sondern auch die der Nationalsozialisten. Von 1933 bis 1935 wurde die Fahne mit einem eisernen Kreuz in der Mitte als zweite Nationalflagge neben der Hakenkreuzfahne gehisst, bevor letztere schlussendlich als einzig gültige Flagge erklärt wurde. 

Reichsflagge in Oberreut
Die Reichsflagge weht von einer Veranda in Oberreut. | Bild: ka-reporter

Entsprechend empört teilt daher am Freitagnachmittag ein ka-Reporter der ka-news.de-Redaktion mit, dass ein Bewohner des Karlsruher Stadtteils Oberreut die Reichsflagge gehisst hat. "So etwas so klar zur Schau zu stellen, ist unhaltbar!", sagt er gegenüber ka-news.de.

Reichsflagge ist nicht unter Strafe gestellt

In Deutschland ist es laut dem Strafgesetzbuch verboten, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen öffentlich zu zeigen. Wer dagegen verstößt, dem kann nicht nur eine Geld-, sondern sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Unter das Verbot fällt beispielsweise das Symbol des Hakenkreuzes oder der Siegrune. 

Paragraph 86 aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

Wer Propagandamittel [...] die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Doch trifft dies auch auf die Reichsflagge zu? "Die Führung der Reichskriegsflagge erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes", heißt es dazu vom Verfassungsschutz. Das heißt konkret: Das Hissen der Fahne ist nicht unter Strafe gestellt. Aus diesem Grund ist die schwarz-weiß-rote Flagge heute als ein Zeichen der rechten Szene zu finden, obwohl sie historisch nicht nur für die Zeit des Dritten Reiches steht.

Polizei nimmt nach Meldung die Ermittlungen auf

Dennoch kann die Flagge nach dem Polizei- und Ordnungsrecht sichergestellt werden, "wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren". Beispielsweise bei Demonstrationen oder Versammlungen der rechten Szene.

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Wie geht die Karlsruher Polizei nun weiter vor? Tatsächlich sei am Dienstag, 23. Juni, eine Beschwerde aufgrund der Reichsflagge in Oberreut bei der Polizei eingegangen. "Die Streife konnte feststellen, dass die schwarz-weiß-rote Fahne sogar von einem Spielplatz aus zu erkennen war", so das Polizeipräsidium auf Nachfrage von ka-news.de.

Flagge darf weiter über Oberreut wehen

Da das Hissen der Flagge jedoch kein Straftatbestand sei, hätten die Beamten keine Grundlage für eine Beschlagnahmung. Man könne erst einschreiten, "wenn es aufgrund der Fahne zu gravierenden Auseinandersetzungen unter den Anwohnern kommt".

Dann könnte das Streitgut zur weiteren Gefahrenabwehr eingezogen werden. Dies sei laut Polizeipräsidium Karlsruhe allerdings eher unwahrscheinlich. Das Ermittlungsverfahren wurde aus diesem Grund vorerst eingestellt. 

Aktualisierung Donnerstag, 2. Juli

10:54Fahne weht nicht mehr, jetzt sprechen die Anwohner

Da sich das Mehrfamilienhaus in den vergangenen Tagen mehrmals nächtlichen Angriffen mit Farbschmierereien ausgesetzt sah, wurde die Fahne inzwischen eingeholt. Was die nun verängstigten Anwohner über die angespannte Situation sagen, lesen Sie hier. 

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