Aus Sorge vor der Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen im Südwesten nach Weihnachten verschärft. Dazu passte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart die Corona-Verordnung an.
Beschränkungen gelten ab Montag
Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden von diesem Montag (27. Dezember) erweitert, wie das Staatsministerium mitteilte. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.

Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. "Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen", berichtete das Staatsministerium.
Außerdem sollen alle Personen ab 18 Jahren in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 1 Uhr. Zu Veranstaltungen dürfen nun nur noch höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
2G-Ausnahmen ändern sich
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am vergangenen Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.

Geimpfte und genesene Menschen sind im Land von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen - diese Bedingungen wurden nun auch verschärft. Die Ausnahme betrifft beispielsweise nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen.
Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.



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