Karlsruhe Milieuschutz der Südstadt soll kommen: "Maßnahmen sind nicht mehr als ein Trostpflaster!"
Verwinkelte Gassen, altehrwürdige Gebäude und ein Schmelztiegel der Traditionen und Kulturen: Die Karlsruher Südstadt ist ein bunter Stadtteil mit einem ganz eigenen Charme. Doch um den mussten die Bewohner in den vergangenen Jahren immer wieder fürchten - groß war die Angst vor eventuellen Luxussanierungen und damit dem Verlust des letzten Karlsruher Kiezes. Dagegen hat der Gemeinderat nun gehandelt - und die sehnsüchtig erwartete Südstadt-Erhaltunsgssatzung verabschiedet.
In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates gab es für die Südstadt-Bewohner einen kleinen Grund zur Freude: Mit 38 "Ja-Stimmen" zu sieben "Nein-Stimmen" wurde ein Maßnahmenpaket zum Milieuschutz des Stadtteils angenommen.
Ein Ergebnis einer langen Diskussion um die zukünftige Entwicklung der Südstadt. Dass dort vermehrt Wohnungen und Geschäfte leer stehen, hatte die Für Karlsruhe-Gemeinderatsfraktion schon Mitte 2018 erkannt. Eine Aufwertung der betroffenen Bereiche wurde daraufhin beschlossen.
Angst um den letzten Karlsruher Kiez
Erste Ergebnisse dieser Maßnahme zeigten sich rund ein Jahr später - und das nicht zur Zufriedenheit der Südstadt-Bewohner. Der Grund: Sie fürchten sich vor großen Investoren, die mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien eine Welle von Luxussanierungen lostreten könnten.

"Diese Entwicklung würde dem Charakter der Südstadt elementar widersprechen", wandte sich Martina Hillesheimer, die Vorsitzende der Bürger-Gesellschaft Südstadt, an die Öffentlichkeit.

"Um den besonderen Charakter und die soziale Durchmischung im Stadtteil zu schützen", hatten sich schon im Mai 2019 deshalb die Stadträte der Fraktionen Kult, Grüne, FDP und Linke an den Karlsruher Gemeinderat gewandt. Sie forderten den Schutz der Südstadt in Form einer Erhaltungssatzung.
Maßnahmen-Paket beschlossen
Über ein Jahr später hat die der Gemeinderat nun verabschiedet. Konkret beinhaltet das Maßnahmenpaket zum Milieuschutz folgende Punkte:
- Städtisches Ankaufs- und Leerstandmanagement:
- Kontaktaufnahme mit Eigentümern bei Leerstand
- Kontaktaufnahme mit Eigentümern bez. Verkauf
- Ankauf renovierungsbedürftiger Bestandsimmobilien gegebenenfalls durch die Volkswohnung – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Organe
- Jährliches Monitoring zum Thema Wohnen und Milieuentwicklung
- Jährliche Berichterstattung im Planungsausschuss
- Wenn Monitoring negative Tendenzen aufzeigt, kann kurzfristig ein Satzungsverfahren begonnen werden, die Plansicherungsinstrumente greifen ab Aufstellungsbeschluss
- Vorgeschlagene Laufzeit: zunächst drei Jahre
Das Paket gilt neben dem südlichen und nördlichen Teil der Südstadt auch für die Innenstadt-Ost und den südwestlichen Teil.

"Maßnahmen sind nur ein Trostpflaster"
Was auf den ersten Blick nach einer großen Erleichterung für die Südstadt-Bewohner klingt, ist für Martina Hillesheimer aber mehr ein Tropfen auf dem heißen Stein. "Das verabschiedete Paket ist ein Schritt in die richtige Richtung, im Moment ist es aber nicht mehr als ein Trostpflaster und nicht wirklich zufriedenstellend", so die Vorsitzende der Bürger-Gesellschaft Südstadt im Gespräch mit ka-news.de. "Im Grunde ist es das, was die Volkswohnungen schon immer macht."

Über einen anderen Punkt freut sich Hillesheimer dafür besonders: Die Linke-Fraktion stellte - ebenfalls in der Oktobersitzung - einen Antrag auf einen Aufstellungsbeschluss, der "zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unmittelbar umgesetzt" wird.
Linke-Antrag könnte Milieuschutz vorantreiben
"Es ist notwendig, zeitnah zu handeln und eine Erhaltungssatzung für die Südstadt auf den Weg zu bringen. Damit wird ein Beitrag geleistet, den einzigartigen Charakter der Südstadt, als multikulturellen und sozial durchmischten Stadtteil zu erhalten", heißt es darin.

Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat ebenfalls angenommen. Das bedeutet: Der Milieuschutz nach § 172 der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg, wird aller Voraussicht nach kommen.
Zwar gilt er nur für den südlichen Teil der Südstadt, die Freude der Vorsitzenden der Bürger-Gesellschaft darüber kann das aber nicht trüben: "Das ist ein großartiger Erfolg für uns und für die Bürger der Südstadt!", so Hillesheimer im Gespräch mit ka-news.de.

Das einzige Problem: Die finanzielle Förderung der Maßnahmen. Die Stadt bemerkt in ihrer Beschlussvorlage, dass die "abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe" ist. 330.000 Euro sind für das Paket in den nächsten drei Jahren veranschlagt. Ob die eh schon klamme Stadtkasse dafür noch Kapazitäten hat, wird sich zeigen müssen.
§ 172 des BauGB, die sogenannte Erhaltungssatzung, besagt, wann bauliche Anlagen und die Eigenart von Gebieten erhalten bleiben. Konkret bedeutet das: Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen
1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
So sollen die Anwohner in diesem Gebiet vor unerwünschten Veränderungen geschützt werden. Wenn diese Erhaltungssatzung zum Schutz der Wohnbevölkerung Anwendung findet, spricht man von einem Milieuschutz.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Stadt dann auch ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Der ausführliche Absatz im Baugesetzbuch finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG004606116

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10.11.2020 09:37 Uhr
Soll doch der so engagierte Bürgerverein die ein oder andere Immobilie käuflich erwerben und dann vermieten.. .bin mal gespannt welche Mietsprünge da rauskommen...
09.11.2020 19:54 Uhr
1. Was soll das genau sein?
2. Wir werden nicht verhindern können, dass sich das Milieu ganz natürlich verändert (Alterung, gesellschaftlicher Wandel etc.)
3. Wir können nicht verhindern, dass sich Anforderungen an den Wohnraum ändern und damit auch direkt das Milieu.
4. Was vom bisherigen Milieu ist schützenswert und was soll ersetzt werden, ohne dass es diskrimierend (inkl. Altersdiskrimierung) ist?
5. Wie soll Milieuschutz im Einklang mit dem Schutz des Eigentums, freie Gewerbeausübung etc. genau gebracht werden?
=> Man wird letztendlich nur faule Kompromisse haben die sowas wie "faire Mieten, außer bei Neuvermietung" im Kern haben. Zurzeit will man ja nur beobachten...
09.11.2020 18:59 Uhr
09.11.2020 18:47 Uhr
09.11.2020 16:26 Uhr
Ich verzichte freiwillig auf diesen "Schmelztiegel der Traditionen und Kulturen", da fühle ich mich in der West-, Ost oder Südweststadt um einiges wohler.
09.11.2020 19:14 Uhr
09.11.2020 12:53 Uhr
Das Milieu in der Südstadt ist ganz gewiss keines, das als besonders schützenswert betrachtet werden kann. Und ... entschuldigt, "verwinkelte Gassen", hä? Der Autor sitzt vermutlich irgendwo ganz weit weg im Home-office, kennt Karlsruhe kaum und war noch nie in der Südstadt, weil sowas führen wir hier ned! Dazu ist Karlsruhe ein paar Jahrhunderte zu jung.
09.11.2020 13:07 Uhr
Es gab viele Handwerker in den Innenhöfen und Hinterhäuser. Es gab Künstleratelieres in diesen zum Teil großen und lichten Räumen, allerdings unbeheizt. Es gab sogar Hausbesetzungen, als es die Zeit dafür war.
Das Preis/Leistungsverhältnis muss in Zukunft stimmen. Natürlich wird es nach einer Sanierung teurer dort zu wohnen, die Frage ist nur um wie viel. Verwinkelte Gassen kann es in den Innenhöfen durchaus geben. Dort ist Blockrandbebauung mit Innenleben.
Ich habe eher das Gefühl, dass der Schreiber die Südstadt nicht kennt.
09.11.2020 12:37 Uhr
09.11.2020 10:24 Uhr
Nun ja die Zeiten ändernd sich.