Am 15. März sollte eigentlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommen. Doch bis dahin wird der Bund wohl keine einheitliche Regelung auf den Weg bringen können. Darüber informierte Karlsruhes Rathauschef Frank Mentrup auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. 

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"Allgemein können wir feststellen, dass es nicht gelingen wird, unser Ziel bis Mitte März zu erreichen", so der OB.

Das "Ziel nicht aus den Augen verlieren"

Der Grund dafür sei, dass ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte womöglich den Betrieb mancher Einrichtungen gefährde, weil die Anzahl der Ungeimpften noch recht hoch seien. Das betreffe vor allem den Osten von Deutschland.

Frank Mentrup (SPD), Oberbürgermeister von Karlsruhe.
Frank Mentrup (SPD), Oberbürgermeister von Karlsruhe. | Bild: Uli Deck/dpa/Archivbild

Dennoch, so Mentrup, sollte das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren werden: Der Schutz von vulnerablen Personengruppen, die sich in solche Einrichtungen in Behandlung begeben - egal, ob die Impfpflicht jetzt am 15. März oder ein paar Monate später komme. Das gelte auch für das Thema "allgemeine Impfpflicht", da noch immer eine weitläufige Durchimpfung in Deutschland angestrebt werde.

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"Wir hoffen, dass der Bundestag hier schnell zu einer Lösung kommt. Denn beide Impfpflichten machen zusammen natürlich deutlich mehr Sinn ", erläutert Mentrup. Dass die Länder die Impfpflicht auf unterschiedliche Weise auf den Weg bringen könnten, sehe der OB allerdings kritisch. 

Rundangebot zum Impfen soll kommen

In diesem Zusammenhang macht der OB klar, dass viele Impfstützpunkte logistisch und wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden, da sich die Nachfrage nach Impfungen immer mehr im Sinkflug befinde. "Wir müssen darüber nachdenken, wie wir trotzdem ein Rundangebot an Impfungen gewährleisten können", so Mentrup weiter.

Wer als Beschäftigter im Gesundheitswesen keine Impfung nachweisen kann, muss künftig unter Umständen mit arbeitsrechtlichen ...
Wer als Beschäftigter im Gesundheitswesen keine Impfung nachweisen kann, muss künftig unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. (Symbolbild) | Bild: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Dieses Angebot sollte dann auch entsprechend auf Neuerungen bei Impfempfehlungen und neue Corona-Mutationen flexibel reagieren können. Schließlich wolle man eine Situation wie im vergangenen Herbst vermeiden und sich "nicht von der nächsten Welle  überraschen lassen".

"Die Impfpflicht kommt"

Eine große Kündigungswelle erwarte der OB in Anbetracht der verzögerten Impfpflicht jedoch nicht, da das entsprechende Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte damit erstmal entfalle. Einrichtungen, die zum Beispiel auch explizit damit werben, ungeimpftes Personal einzustellen, da die Impfpflicht angeblich eh nicht käme (die BNN berichtete darüber), möchte der OB aber auf den Weg mitgeben: "Wir rechnen alle damit, dass diese Impfpflicht kommt. Was wir eben noch nicht wissen, ist, wie sie umgesetzt wird." 

 
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