Richtigstellung
Da im Artikel irrtümlicherweise der Begriff "Biohof" verwendet wurde, musste der Artikel nachträglich geändert werden. Der Vorfall des Schweine-Kannibalismus fand nicht auf einem Biohof, sondern auf einem regulär betriebenen Hofladen mit Bauernhof statt. Die Autorin entschuldigt sich für das Missverständnis.
Zum damaligen Zeitpunkt musste noch das Ergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (Cvua) abgewartet werden, welches nun seit November vorliegt.
Die Folge: Gegen den Inhaber des Hofs wird erneut ermittelt, nachdem Strafanzeigen vom Soko-Tierschutz und der Tierschutzorganisation "Peta" zunächst im Sand verliefen. Aber was steht überhaupt in dem Gutachten?
Schwein wurde nicht rechtzeitig abgeschottet
Aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr ka-news.de, dass der Cvua-Bericht vom November bestätigen solle, dass sich das Tier schon vor dem Kannibalismus tagelang in einem kränklichen Zustand befunden habe. Da das Schwein medizinisch nicht versorgt wurde, verschlechterte sich der Zustand und löste so den Angriff seiner Artgenossen aus.
Dieser Zeitraum zwischen Erkrankung, Angriff und Isolation ist allerdings wichtig, um die "Leidenszeit" des Schweins herauszufinden. Je nachdem, wie lange und unter welchen Umständen das Tier leiden musste, fällt nämlich auch die Strafe des Besitzers aus.

Die Folge: Das betroffene Schwein wurde über "mehrere Stunden hinweg" nicht von seinen Artgenossen abgesondert, was dazu führte, dass das kranke Tier über einen zu langen Zeitraum den Attacken der Anderen ausgeliefert war.
Tötung ohne Betäubung?
Doch auch bei der anschließenden Nottötung des Schweins soll es Unklarheiten gegeben haben. Der Grund: Um Tieren weitere Schmerzen zu ersparen, müssen diese bei einer Tötung vorab betäubt werden. Dies geschieht in der Regel mittels Bolzenschuss oder durch eine Elektrozange. Allerdings hinterlassen diese Methoden am Tier gewisse Spuren, welche bei den Untersuchungen des Schweine-Kadavers nicht vorgefunden werden konnten.

Stattdessen, so die Quelle, seien am Hals des Tieres nur Einschnitte zu sehen gewesen, die auf einen langsamen Tod durch Verbluten hindeuten würden. Infolgedessen soll erneut ein Strafverfahren gegen den Hof eingeleitet worden sein. Das bestätigt auf Nachfrage der Redaktion sowohl die Stadt als auch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Ermittlungen "gegen falsche Person" gerichtet
So heißt es in einer E-Mail der Staatsanwaltschaft Karlsruhe an ka-news.de: "Im Zuge des dortigen Ordnungswidrigkeitsverfahrens einschließlich eines dort eingeholten veterinärärztlichen Gutachtens wurden neue Erkenntnisse bekannt, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Ermittlungen dauern an. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann von hier keine Aussage zu einer möglichen Strafe erfolgen."

Ebenso erklärt die Staatsanwaltschaft, dass die vorherigen Strafanzeigen "keine Folgen" hatten, da lediglich aus dem vorliegenden Video der ka-news.de-Leserin "kein strafbares und in den hiesigen Zuständigkeitsbereich fallendes Verhalten" erkennbar war.
Seitens der Stadt und dem dazugehörigen Veterinäramt fällt die Antwort sogar etwas konkreter aus: "Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Fall hatten sich zunächst gegen die falsche Person gerichtet. Das Verfahren wurde gegen den verantwortlichen Tierhalter neu aufgenommen. Ursächlich für das Strafverfahren waren Anzeigen von Privatpersonen und Tierschutzorganisationen."

Allerdings, so betont die Stadt, habe es nach dem Vorfall keine weiteren Verstöße auf dem Hof gegeben. "Von Seiten der unteren Verwaltungsbehörde gibt es keine neuen Erkenntnisse, die auf weitere Missstände im Betrieb hindeuten. Der Betrieb wurde nach dem Vorfall bereits zwei Mal kontrolliert. Es wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt." Schon im September hatte die Stadt darauf hingewiesen, dass der Hof soweit alle Kriterien zur Schweinehaltung entspreche.
Wer trägt die Verantwortung?
Tatsächlich befand sich der Betreiber des Hofes zum damaligen Zeitpunkt mit seiner Familie im Urlaub. Diese Information hatte er bereits im September telefonisch der Redaktion mittgeteilt.

Nach Angaben von Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei Peta Deutschland, haben sich an diesem Tag noch der Vater des Hofbesitzers und ein anderer Mitarbeiter auf dem Hof befunden. Wer oder ob einer der beiden für die unsachgemäße Tötung verantwortlich ist, konnte infolge unserer Recherchen nicht geklärt werden.
Auf Anfrage der Redaktion, teilte der betreffende Hofbetrieb mit, dass man nichts von einem neuen Verfahren wüsste und sich dementsprechend auch nicht öffentlich äußern möchte.
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