(dpa/lsw)

Wegen eines außergewöhnlich starken Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen Ungeimpfte in drei Landkreisen von Montag an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe.

Lichter leuchten in der sogenannten blauen Stunde in den Geschäften in der ansonsten leeren Fußgängerzone von Witten.
Lichter leuchten in der sogenannten blauen Stunde in den Geschäften in der ansonsten leeren Fußgängerzone von Witten. Auch dort gilt seit gestern Nacht eine Ausgangssperre von 22-5 Uhr. | Bild: Jonas Güttler/dpa

Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel sei von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Ab kommender Woche verschärfte Maßnahmen

Das Landesgesundheitsamt hatte am Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der vergangenen sieben Tage gemeldet. "So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt", hieß es. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Ostalbkreis bei 700,9 und in Biberach bei 677,9.

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Im Südwesten sollen von kommenden Mittwoch an nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet.

Blick in den Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg.
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg. | Bild: Marijan Murat/dpa

Schon seit Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

 

 

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