Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sollen die Karlsruher insgesamt vor Lärm geschützt werden. Der Umwelt- und Arbeitsschutz habe insgesamt acht weiträumige Flächen herausgearbeitet, darunter zum Beispiel die Günther-Klotz-Anlage oder der Alte Flugplatz. Von den acht Flächen seien bereits mehrere unter Naturschutzrecht gestellt, wie die Stadt mitteilt.
Künftig erhielten sie einen zusätzlichen Schutzgegenstand, der sich sowohl auf die Fauna als auch auf die Gesundheit positiv auswirke. Die Ausweisung von "Ruhigen Gebieten" entspreche zudem der Initiative "Grüne Stadt Karlsruhe", die die Gesundheit und die urbane Lebensqualität für künftige Generationen erhalten soll.
Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit der vorgesehenen Ausweisung von "Ruhigen Gebieten" kann laut Stadt vom 3. Februar bis 6. März unter www.karlsruhe.de/lap2016 eingesehen werden. Einwendungen dazu nehme der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz unter laermaktionsplan@ua.karlsruhe.de entgegen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist kann der Gemeinderat dann die potentiellen Flächen als "Ruhige Gebiete" beschließen.