Stuttgart Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft - die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt - jetzt treten die Änderungen in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft die Mund-Nasen-Masken.
Ab Wochenbeginn treten in Baden-Württemberg angesichts der Corona-Pandemie weitere Verschärfungen im öffentlichen Leben in Kraft. So müssen die Menschen von Montag an unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, bei der Arbeit außerhalb des Homeoffice, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gottesdiensten medizinische Masken tragen. Unter diese Kategorie fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95.
Keine "Community"-Masken erlaubt
Einfachere oder selbstgenähte Masken sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt, wie aus der am Wochenende vorgestellten aktualisierten Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung weiter hervorgeht. Hintergrund ist die Hoffnung der Politik, bessere Masken könnten auch den Infektionsschutz verbessern.

Ausnahmen gibt es allerdings für den Nachwuchs: Kinder bis 14 Jahre dürfen auch weiter einfache Alltagsmasken tragen, Kinder bis 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ganz ausgenommen.
Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder. Für den öffentlichen Nahverkehr gab das Verkehrsministerium allerdings bekannt, in Bussen und Bahnen erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen.

Ansonsten wurden die bisher schon geltenden Maßnahmen im Grundsatz verlängert. Eine Neuregelung gibt es für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt.
Alkoholverbot in Innenstädten
Von Mittwoch an soll zudem ein Alkoholverbot nur noch an bestimmten öffentlichen Orten, etwa in Innenstädten, greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden vorab festlegen. Bisher galten für den Ausschank und Konsum von Alkohol striktere Bestimmungen, es war die Rede vom gesamten öffentlichen Raum in Baden-Württemberg. Eine ähnliche Regelung in Bayern war allerdings vom dortigen Verwaltungsgerichtshof gekippt worden.
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts.
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25.01.2021 12:46 Uhr
25.01.2021 11:42 Uhr
(Ich bin aber froh, dass die FFP2-Regeln bislang nur den öffentlichen Nahverkehr betreffen...)
25.01.2021 10:52 Uhr
Natürlich ist das unsicher ob es was bringt oder welche Maßnahmen wichtiger sind als andere.
Bin mir nicht so sicher, dass man bei der Ansteckung alles verstanden hat. Man hört ja immer wieder von Krankenhausausbrüchen obwohl man sich strikt an alle Regeln hält.
Da finde ich die Virologen schwach . Mehr Antworten ? Mehr Tatsachen ?
25.01.2021 16:48 Uhr
25.01.2021 16:13 Uhr
Sie verrutschen viel zu leicht, passen häufig nicht richtig. Und werden auch in den Kliniken verwenden, da es keine günstigen Alternativen aus China gibt.
26.01.2021 09:53 Uhr
Zumindest bei den FFP2-Masken, die ich bisher hatte, lässt sich die Länge der Ohrenbefestigung verstellen und so der Sitz anpassen. Die pauschale Aussage, diese Masken würden nichts taugen, stimmt so also nicht!
25.01.2021 10:04 Uhr
25.01.2021 12:06 Uhr
Zudem erzwingt die Pflicht zum Tragen "mindestens medizinischer" Masken eben nicht den Einsatz von FFP2-Masken - praktisch jede bessere Papier-Einwegmaske reicht.
Die generelle Pflicht zum Maskentragen bei jeglicher Arbeit außerhalb des Homeoffice allerdings (wenn das denn so stimmt) erscheint mir doch übertrieben. Es gibt schließlich durchaus auch große und sogar Einzelbüros, und die Maske den ganzen Arbeitstag lang zu tragen ist schon grenzwertig (wenn auch an bestimmten Stellen unumgänglich).
25.01.2021 12:49 Uhr
25.01.2021 16:24 Uhr
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5QH1uegEXs2GTWXKeln/content/5QH1uegEXs2GTWXKeln/BAnz%20AT%2022.01.2021%20V1.pdf?inline
(den Bundesanzeiger lese ich nur unregelmäßig
Interessant ist auch, dass das Lüften als Maßnahme bei unterschreiten der 10qm aufgeführt ist. Und "3. bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist." auch Maske getragen werden soll.
Aber warum sollte "gewöhnlicher Aerosolausstoß" in ungelüfteten Räumen nicht mehrere Meter weit reichen?