(ps/rh)

"Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien in Rheinland-Pfalz vom Mai 2011 wurde vereinbart, dass eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe erforderlich ist", erklärt der Landtag in Rheinland-Pfalz in einer Stellungnahme zur Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU). Die hierfür notwendigen Schritte seien mit Baden-Württemberg abgestimmt worden.

"Überprüfung aller relevanten Gesichtspunkte nötig"

Die Ergebnisse der bisherigen Gespräche mit Baden-Württemberg zur zweiten Rheinbrücke: die gemeinsame Anmeldung des Vorhabens für den in der Aufstellung befindlichen neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 und die Durchführung eines Planstellungsverfahrens. Baden-Württemberg habe darüber hinaus als zusätzliche Variante eine Ersatzbrücke für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.

Im April dieses Jahres soll nach Aussage des Landtages Rheinland Pfalz nun die Offenlage für ein Deckblattverfahren zum neuen landespflegerischen Konzept auf rheinland-pfälzischer Seite stattfinden. Das Ziel: die Planstellungsbeschlüsse Ende 2015 fertig zu stellen.

"Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Baden-Württemberg den sogenannten Faktencheck durchgeführt", heißt es in der Erklärung weiter. Dabei sei auch die Frage einer möglichen Ersatzbrücke behandelt worden. "Zu dieser denkbaren Alternative muss für rechtssichere Aussagen in den Planstellungsverfahren eine Überprüfung aller relevanten Gesichtspunkte stattfinden", erklärt der Landtag abschließend.

Grüne wehren sich gegen Verschleppungs-Vorwürfe

Nun melden sich auch die Karlsruher Grünen zu diesem Thema zu Wort. Anlässlich aktueller Forderungen des CDU-Kreisverbands Germersheim nach einem raschen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die "zweite Rheinbrücke" drücken sie Unverständnis aus. "Die darin geäußerten Vorwürfe, durch Verschleppung des Planfeststellungsverfahrens, die Gefahr eines Verkehrskollapses in Kauf zu nehmen, sind völlig aus der Luft gegriffen", so die Grünen-Fraktion in einer Presseerklärung. 

"Ganz unabhängig von der Frage einer zweiten Rheinbrücke bleibt der Erhalt und die Ertüchtigung der bestehenden Brücke vordringliche Aufgabe zur Sicherung einer leistungsfähigen Rheinquerung", meint der Landtagsabgeordnete Alexander Salomon. Nach aktuellem Kenntnisstand hält er eine "vollständige Ertüchtigung" der bestehenden Brücke in etwa vier Jahren für realistisch.

"Dabei könnten die Fahrbahnplatten der Brücke komplett erneuert werden, so dass diese wieder für mindestens 40 Jahre uneingeschränkt verkehrstauglich ist." Alternativ müsse die Option Ersatzbrücke planerisch vorangetrieben werden, dies habe der Karlsruher Gemeinderat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mehrfach eingefordert und im November 2014 erneut durch Gemeinderatsbeschluss bekräftigt, so Bettina Lisbach. Das Regierungspräsidium Karlsruhe warte immer noch auf Unterlagen aus Rheinland-Pfalz.

"Keine Verzögerungstaktik auf badischer Seite!"

"Noch zu klärende Fragen betreffen nicht nur die Machbarkeit einer Ersatzbrücke, sondern auch das naturschutzrechtliche Ausgleichskonzept auf rheinland-pfälzischer Seite", so Bettina Lisbach. Beides seien aber Voraussetzungen, um das Planfeststellungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen. Von einer Verzögerungstaktik auf der badischen Seite könne nicht die Rede sein."

"Offensichtlich gelingt es den Befürwortern des Projektes nicht, eine genehmigungsfähige Planung für die zweite Rheinbrücke auf den Tisch zu legen", erklärt Johannes Honné, verkehrspolitischer Sprecher der Gemeinderatsfraktion" deshalb sollten auch die CDU-Vertreter beiderseits des Rheins endlich ihre Fokussierung auf eine zusätzliche Straßenbrücke aufgeben und sich ernsthaft mit verkehrlichen Alternativen auseinandersetzen."

 

Weitere Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie unter: www.rp.baden-wuerttemberg.de

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