Der Prozess um einen Polizisten, der einen Jugendlichen vor etwa zwei Jahren mit einem Tritt ins Gesicht schwer verletzt haben soll, ist zu einem Ende gekommen. Vor dem Karlsruher Amtsgericht wurde der Polizist freigesprochen, berichtet der SWR. Das Gericht habe sein Urteil damit begründet, dass es zu viele Widersprüche und Unklarheiten in dem Fall gegeben habe.
Fünffacher Nasenbeinbruch und eine Jochbeinprellung
In einem früheren Prozess 2015 stand der junge Mann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt als Angeklagter vor Gericht; im jetzigen Verfahren gegen den Polizisten war er Nebenkläger. Beide Prozesse hatte der gleiche Staatsanwalt geführt.
Der Jugendliche war im Oktober 2014 im Zuge einer Randale an einer Straßenbahnhaltestelle bei dem Vorfall ins Gesicht getreten worden und erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch. Der heute 19 Jahre alte Nebenkläger hatte mit der Randale selbst gar nichts zu tun gehabt. Er wurde danach aber kontrolliert, setzte sich heftig zur Wehr und wurde von Beamten zu Boden gebracht, gefesselt - und dann getreten.
Im Verfahren von 2015 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt hatte der jetzt wegen Körperverletzung im Amt angeklagte Polizist gegen ihn ausgesagt. "Der, der getreten hat, ist da", soll dann der 17-Jährige gesagt haben. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage gegen den Polizisten.
Der Angeklagte hatte vor Gericht die Gewalt im Dienst bestritten. Der 27-jährige Polizist bezeichnete die Vorwürfe als "lächerlich". "Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich war nicht einmal in der Nähe des Geschehens", wehrte er sich bei Prozessbeginn. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist derzeit noch unklar.
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