Personen, die in Pflegegrad 2 eingestuft worden sind, wurde eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" nachgewiesen. Zuvor muss ein Gutachten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, dem sogenannten "NBA", mindestens 27 Punkte ergeben, damit der Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zugesprochen bekommt. Doch welche Voraussetzungen müssen genau vorliegen, um die Einstufung für Pflegegrad 2 zu bekommen, und mit welchen Leistungen ist dann zu rechnen?
Hier lesen Sie eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Pflegegrad 2: Welche Kriterien gelten?
Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die angemessene Einstufung für Pflegegrad 2 sehen laut pflege.de wie folgt aus:
- Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.
- Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung enorm ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurecht finden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
- Ebenfalls steht die psychische Verfassung des Betroffenen im Blickpunkt. Wie oft benötigt er oder sie Hilfe wegen psychischen Leidens?
- Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
- Auch die selbständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen stehen auf dem Prüfstand der Gutachter: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?
- Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegegrad der Betroffenen: Wie autonom kann noch der Tagesablauf absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und eventuelle Verpflichtungen etwa im Vereinsleben?
Der Einstufung des Bundesgesundheitsministeriums zufolge müssen bei einer Begutachtung für Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte erreicht werden. Die Grenze zu Pflegegrad 3 liegt übrigens bei 47,5 Punkten. Die Entscheidung, inwiefern die Kriterien zur Selbstständigkeit zutreffen oder nicht und eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt, wird von einem Medizinischen Dienst oder einem unabhängigen Gutachter gefällt, den die Pflegekasse mit der Einstufung beauftragt.
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Pflegegrad 2: Mit diesen Geldleistungen können Sie rechnen
Im Gegensatz zu Versicherten mit Pflegegrad 1 haben Betroffene mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld, wenn Angehörige, Freunde oder ein ambulanter Dienst die häusliche Pflegeübernehmen. Außerdem stehen ihnen laut pflege.de Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu. Diese Geldleistungen können sie dem Portal nach erhalten:
- 316 Euro Pflegegeld pro Monat: Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch Angehörige ein monatliches Pflegegeld zu.
- 724 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen: Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst haben die Betroffenen zudem Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen.
- 689 Euro je Monat für die Tages- und Nachtpflege
- 1774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss im Jahr für eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen.
- 1612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege: Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.
- 770 Euro pro Monat für vollstationäre Pflege
- 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Demenzkranke.
- bis zu 40 Euro je Monat für Pflegehilfsmittel wie Absauggeräte, Applikations- und Adaptionshilfen. Eine Hilfeverzeichnis über alle möglichen Pflegehilfsmittel, lesen Sie hier.
- 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf
- 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung: Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können Betroffene einen einmaligen Zuschuss für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung beanspruchen (zum Beispiel für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift).
- 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss: In einer ambulant betreuten Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG) stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.
Übrigens: Betroffene von Pflegegrad 2, die ihre Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 724 Euro nicht voll ausschöpfen, können auf Wunsch bis zu 40 Prozent davon für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.
Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2
Neben monatlichem Pflege- und Betreuungsgeld sowie Sachleistungen steht Betroffenen mit Pflegegrad 2 laut pflege.de ein ständiger Beratungsdienst zu, zum Beispiel für die bessere pflegerische Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Die Kosten für etwaige regelmäßige Beratungsbesuche, die durch geschulte Pflegekräfte durchgeführt werden müssen, bezahlt die Pflegekasse.
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