Karlsruhe Jetzt gibt es Knöllchen: Illegales Gehwegparken kostet Parksünder in Karlsruhe ab sofort 20 Euro
Wer ab Montag, 14. Januar, auf einem Gehweg ohne entsprechende Markierungen parkt, muss mit einer Verwarnung rechnen: 20 Euro wird das illegale Gehwegparken dann kosten, wer länger als eine Stunde steht, zahlt 30 Euro. Die Neuordnung ist ein Ergebnis des Projekts "Faires Parken in Karlsruhe", das 2016 gestartet wurde.
Wo bisher nur ein Hinweiszettel hinter dem Scheibenwischer hing, erwartet Falschparker ab Montag, 14. Januar, ein Knöllchen über 20 Euro. Ausnahmen gibt es nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung explizit das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlauben. Darüber informiert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung. Bereits im Dezember 2018, kurz vor Abschluss des Projekts "Faires Parken in Karlsruhe", informierten die Verantwortlichen über die künftigen Kontrollmaßnahmen.
Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken verboten. "Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und hat in den letzten beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten überprüft", heißt es in der Meldung.
Bisher tolerierte Praxis endet hier
Damit endet die bisher tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Neben der Rechtsnorm zeigten auch immer mehr Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass das Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört war, Barrierefreiheit und Fußverkehrsqualität das Nachsehen hatten, so Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts. Kinder bis acht Jahren müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahren und begleitende Eltern dürfen auf dem Gehweg mitfahren.

Statt jedoch alle Gehwegparkplätze zu verbieten, prüften die städtischen Fachdienststellen unter Beteiligung der Bürgerschaft, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens möglich war. So gilt beispielsweise zu beachten: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der Straßenabschnitte.
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14.01.2019 12:09 Uhr
14.01.2019 11:40 Uhr
Das Parkverbot auf Gehwegen ist seit mindestens 1935 oder früher schon verboten und zwar in ganz Deutschland.
Und wer war 1935 an der Regierung?
Und weil die StVO in ganz Deutschland gilt, gilt die auch da und wird auch durchgesetzt, wo die Grünen nichts zu sagen haben.
Trotz eines Anti-Grünen-Wahns sollte man noch in der Lage sein, Fakten zu erkennen.
14.01.2019 13:58 Uhr
Was man geschaffen hat will man erhalten.
14.01.2019 11:55 Uhr
15.01.2019 21:36 Uhr
14.01.2019 17:43 Uhr
14.01.2019 09:55 Uhr
14.01.2019 10:18 Uhr
14.01.2019 23:05 Uhr
14.01.2019 09:54 Uhr
Als ich in die Innenstadt gezogen bin, war mir vorher schon klar, dass es hier mit Parkplätzen nicht sonderlich gut bestellt ist. Wer etwas anderes fordert, ignoriert die Realität.
Und wer nicht in der Innenstadt wohnt, der sollte m.E. sowieso kein Mitspracherecht haben. Gäste sind willkommen, müssen sich aber an die Regeln und Gepflogenheiten des Gastgebers anpassen und sich "benehmen".
Parkraum ist umsonst und ein knappes Gut. Wenn man überlegt, was ein qm in KA kostet, macht es mittlerweile Sinn, sich einen Anhänger zu kaufen und vor das Haus zu stellen. Kann ich z.B. jeder WG empfehlen, die knapp an Stauraum ist oder keine Radstellplätze hat.