(ps/vem)

Bereits im April 2021 war temporär deutschlandweit eine inzidenzabhängige FFP2- Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden. Aktuell können in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg auch medizinische Masken im ÖPNV genutzt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Maskenpflicht in der Novelle der Landesverordnung sind dann nur noch FFP2- Masken (oder vergleichbaren Typs wie KN95-, N95-, KF94 oder KF95-Masken) zulässig", heißt es in der Mitteilung weiter.

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Die FFP2-Regelung betreffe auch die Busse und Bahnen im Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und das On-Demand-Angebot "KVV.MyShuttle“. 

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