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Karlsruhe: Ohne Grund in der Psychiatrie: Mann bekommt Schmerzensgeld

Karlsruhe

Ohne Grund in der Psychiatrie: Mann bekommt Schmerzensgeld

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    Ohne Grund in der Psychiatrie: Mann bekommt Schmerzensgeld
    Ohne Grund in der Psychiatrie: Mann bekommt Schmerzensgeld Foto: ps

    grundlegend fachliche Standards missachtet worden, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des 9. Zivilsenats hervorgeht. Das Oberlandesgericht hob damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf.

    Der Kläger wurde 2007 von der Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die dortigen Ärzte beantragten dann beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Unterbringung. Sie begründeten dies mit einer Psychose mit Verfolgungswahn. Das Amtsgericht ordnete die Einweisung sowie eine zwangsweise medikamentöse Behandlung an. Später wurde dann festgestellt, dass dies rechtswidrig war. Es liege ein Amtspflichtverletzung der Ärzte vor, urteilte das Oberlandesgericht. Für eine Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben.

    Die Revision gegen die Entscheidung des Zivilsenats wurde nicht zugelassen.

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