(dpa/lsw)

Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne und die Isolierung Infizierter zu verkürzen.

Das könnte Sie auch interessieren

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.

Das könnte Sie auch interessieren

Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Wie schon angekündigt, soll in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in Kraft bleiben - auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben.

 

Mehr zum Thema Coronavirus-Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe