Der Karlsruher Oberbürgermeister unterstreicht mit Blick auf die Verkürzung der gymnasialen Schulbildung von neun auf acht Jahre ab dem laufenden Schuljahr 2004/2005 (G-8-Programm), dass acht der 17 abgelehnten Karlsruher Anträge auf die Pauseneinrichtung an Gymnasien zielten und erinnert an die Zusage des Landes, das G-8-Programm könne ohne kommunale Investitionen umgesetzt werden. Fenrich: "Die Realität sieht anders aus."
"Das Ergebnis kann ich nicht akzeptieren"
Gleichwohl sei die Stadt Karlsruhe bereit - wie auch im Doppelhaushalt 2005/2006 durch die Prioritäten deutlich werde - in Schulen und das G-8-Programm zu investieren. OB Fenrich: "Ich bin nach wie vor bereit, der Betreuung an unseren Schulen Vorfahrt zu gewähren - allerdings nicht ohne ‚grünes Licht‘ des Landes". Deshalb bittet das Stadtoberhaupt um eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", in der Ministerin Schavan bestätigt, dass der Stadt Karlsruhe durch Vorfinanzierung und Beginn oder Durchführung von Maßnahmen keinerlei Nachteile entstünden - konkret bezieht das Stadtoberhaupt diese Zusage auf Änderung des "Windhundverfahrens", auf die Berücksichtigung bei einer weiteren Tranche IZBB-Mittel oder auch die Berücksichtigung bei der Verteilung von Fördermitteln des Landes für Ganztagesbetreuung oder Schulbauförderung.
"Eltern, Schulen und die politisch Verantwortlichen sind in großer Aufregung", schildert OB Fenrich die Reaktionen und wird dann deutlich: "Ich kann Ihrem Haus nicht den Vorwurf ersparen, dass am so genannten Windhundverfahren (bei dem das Eingangsdatum über die Vergabe entscheidet) der Anträge festgehalten wurde. Bei der Flut von Anträgen hätten Sie erkennen müssen, dass das ‚Windhundverfahren‘ durch eine andere Lösung ersetzt werden muss. Das jetzige Ergebnis kann ich nicht akzeptieren - und damit steht die Stadt Karlsruhe keineswegs allein!"
Nur 37 bewilligte Anträge entfallen auf Stadtkreise
Insgesamt waren im Kultusministerium 508 Zuschussanträge eingegangen, von denen 159 berücksichtigt werden konnten. "Die kommunalen Spitzenverbände hätten dem ‚Windhundverfahren‘ niemals zugestimmt, wenn die jetzige Entwicklung vorhersehbar gewesen wäre", ist Fenrich überzeugt und reklamiert: "Ihr Ministerium hätte rechtzeitig auf die kommunalen Spitzenverbände zugehen müssen, um das jetzt vorliegende Ergebnis noch zu verhindern.
Dabei verweist Fenrich auf die ungleiche Verteilung der Mittel auf Städte und auf den ländlichen Raum: Nur 37 der 159 bewilligten Anträge entfallen auf Stadtkreise. Dabei seien es gerade die Städte "mit ihren vielfältigen sozialen Problemen", die auf Betreuungseinrichtungen an Schulen angewiesen seien. Außerdem falle bei der Verteilung das Ungleichgewicht zwischen den Regierungspräsidien auf: auf Stuttgart entfielen 85, auf Tübingen 38, auf Karlsruhe 19 und auf Freiburg 17 positive Entscheidungen.