Wie kann man in den Bundestag kommen?
Grundsätzlich kann jede Partei, die vom Bundeswahlausschuss zugelassen wurde, in den Bundestag einziehen. Hierbei muss sie allerdings die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, also mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen für sich gewinnen. Schafft sie das nicht, muss die Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, um noch in den Bundestag einziehen zu können. Schafft sie beides nicht, ist die Partei nicht im Bundestag vertreten.
Erst- und Zweistimme: Was das Kreuzchen bedeutet
Wer sich seinen Wahlzettel anschaut, wird feststellen: Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man direkt einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Die Kandidaten aus Karlsruhe-Stadt sind: Ingo Wellenreuther (CDU), Parsa Marvi (SPD), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), Michel Brandt (Linke), Michael Theurer (FDP) und Marc Bernhard (AfD).
Auch wenn der Name anderes vermuten lässt, so ist die Zweitstimme wichtiger als die Erststimme. Mit der Zweitstimme wird über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entschieden, indem die Wähler eine Stimme für die jeweilige Landesliste einer Partei abgeben. Abhängig vom Anteil der errungenen Zweitstimmen erhält eine Partei eine gewisse Anzahl an Sitzen im Bundestag.

Was darf auf den Wahlzettel und was nicht?
Vorgesehen ist eigentlich, dass jeder Wähler zwei Kreuzchen setzt: eines für die Erst- und eines für die Zweitstimme. Das Wahlrecht ist allerdings relativ strikt, wenn es darum geht, was auf den Wahlzettel darf und was nicht. Die Grundvoraussetzung: die Stimme muss auf dem dafür vorgesehenen, amtlichen Wahlzettel abgegeben werden, und der Wählerwille muss erkennbar sein.
Letzteres ist zum Beispiel nicht gegeben, wenn mehr oder weniger als zwei Kreuze gemacht, Kandidaten vom Wahlzettel gestrichen, Beleidigungen, Lob oder andere Botschaften auf den Wahlzettel geschrieben werden. Was auch nicht geht: den Wahlzettel mit einem Kandidaten, der nicht auf der Liste steht, ergänzen.
Ob es ein Kreuzchen, ein Haken oder ein ausgemaltes Feld ist, spielt übrigens keine Rolle. Smileys sind grundsätzlich nicht verboten, können aber zum Problem werden, weil der Wählerwillen dann nicht eindeutig erkennbar sein kann. Also im Zweifelsfall besser sein lassen!
Wo darf ich meine Stimme abgeben und wo nicht?
Wähler sollten aber auch aufpassen, wo sie ihre Stimme abgeben. Gehen sie in ein Wahllokal, das eigentlich für einen anderen Wahlkreis vorgesehen ist, ist zumindest die Erststimme ungültig. Laut Bundeswahlgesetz sind bei der Briefwahl darüber hinaus Stimmzettel ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurde. Wie die Briefwahl in Karlsruhe funktioniert, gibt es hier nochmal im Überblick.
Hier gibt es das gesamte Bundeswahlgesetz zum Nachlesen (Link führt auf externe Seite).
Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
Die Berechnung der Mandate für den Deutschen Bundestag ist nicht ganz unkompliziert und erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Extrem vereinfacht setzt sich der Bundestag wie folgt zusammen: Zunächst werden die Sitze über die Erststimmen verteilt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, folglich ziehen 299 Kandidaten über Direktmandate (=Erststimme) in den Bundestag ein. In einem zweiten Schritt werden 299 weitere Sitze nach Zweitstimmen an die Kandidaten der Landeslisten vergeben. Die Anzahl der Sitze sind abhängig von der Zahl der gewonnen Zweitstimmen einer Partei. Weitere Abgeordnete kommen durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate in den Bundestag.
Was sind denn jetzt Überhang- und Ausgleichsmandate?
Neben Direktmandaten spielen auch Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Bundestagswahl eine Rolle. Überhangmandate gibt es dann, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erlangt hat als ihr eigentlich nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. So etwas passiert, wenn viele Wähler in ihrem Wahlkreis den Kandidaten einer Partei mit ihrer Erststimme unterstützen, ihre Zweitstimme aber einer ganz anderen Partei geben.
Und die Ausgleichsmandate? Die gibt es seit 2013. Lange Zeit wurden die Überhangmandate nicht ausgeglichen. Durch die veränderte Parteienlandschaft musste diese Regelung allerdings überarbeitet werden. Die Parteien einigten sich darauf, die Überhangmandate auszugleichen, um so den Wählerwillen mit den Ausgleichsmandaten besser abbilden zu können und einer Verzerrung vorzubeugen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden die Ausgleichsmandate wie folgt verteilt: 13 für die CDU, zehn für die SPD, vier für die Linke, zwei für die Grünen. Die CSU erhielt kein Ausgleichsmandat.
Wie viele Abgeordnete sitzen im Bundestag?
Die reguläre Mindestzahl des Bundestags beträgt eigentlich 598 Sitze. Die Hälfte davon wird direkt über die Wahlkreise gewählt, die andere Hälfte über die Parteilisten. Aktuell sitzen 630 Vertreter im Bundestag. Nach der Bundestagswahl 2013 waren es ursprünglich 631 Abgeordnete. Als die CDU-Abgeordnete Katherina Reiche 2015 aus dem Bundestag ausschied, wurde ihr Platz nicht nachbesetzt.
Möglich wurde die aktuelle Anzahl der Mandate durch eine Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2013. Kern des neuen Wahlrechts die sogenannten Ausgleichsmandate, einem Ausgleich für Überhangmandate. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden.
Diese Regelung ist nicht unumstritten: Kritiker wiesen immer wieder darauf hin, dass der Bundestag massiv vergrößert werde. Das könnte auch nach der kommenden Bundestagswahl der Fall sein. Abhängig von der Anzahl der Parteien, die in den Bundestag einziehen und den Direktmandaten könnte der neue Bundestag deutlich mehr Mitglieder haben als aktuell.
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