(ps/lan)

"Die Omikron-Welle erreicht ihren Höhepunkt und die Zeichen stehen auf Lockerungen - aber kontrollierten Lockerungen", sagt Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württembergs. Daher sei im Südwesten ab Mittwoch, 23. Februar, eine neue Corona-Verordnung gültig, mit der das Land in die Warnstufe zurückkehre. 

Winfried Kretschmann spricht im Plenarsaal in Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann spricht im Plenarsaal in Baden-Württemberg. | Bild: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Laut dieser Verordnung werde eine erneute Alarmstufe erst bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und bei 390 Covid-Intensivpatienten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht. Sinke die Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und die Covid-Intensivpatientenzahl auf 249, so gelte in Baden-Württemberg sogar wieder die Basisstufe. Die Alarmstufe II falle weg. Diese Umorientierung wirke sich dabei auf dieselben Lebensbereiche aus, wie schon die vorhergehenden Verordnungen:

  • Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
    Basisstufe: Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl
    Warnstufe: 1 Haushalt plus 10 weitere Personen, wenn die Personen nicht geimpft/ genesen sind.
    Alarmstufe: 1 Haushalt plus 5 weitere Personen, wenn die Personen nicht geimpft/ genesen sind.
  • Sport in Sportstätten und Sportanlagen
    Basisstufe: Ohne Zugangsbeschränkungen
    Warnstufe: Die 3G-Regeln gelten mit Ausnahme bei Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und Reha-Sport.
    Alarmstufe: Die 2G-Regeln gelten mit Ausnahme bei Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und Reha-Sport.
  • Öffentliche Veranstaltungen
    Basisstufe: Ohne Zugangsbeschränkungen.
    Warnstufe: Maximal 60 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucher in geschlossenen Räumen, Maximal 75 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucher im Freien. Für beides gilt die 3G-Regelung.
    Alarmstufe: Maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Besucher in geschlossenen Räumen und 5.000 Besucher im Freien. Es gilt die 2G-Regelung.
  • Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien
    Basisstufe: Ohne Zugangsbeschränkungen im Freien, 3G-Regelung in Innenräumen.
    Warnstufe: 3G-Regelung gilt.
    Alarmstufe: 2G-Regelung gilt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel
    3G-Regelung gilt in allen Stufen.
  • Bildung
    Basisstufe: Ohne Zugangsbeschränkungen.
    Warnstufe: 3G-Regelung gilt, bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage.
    Alarmstufe: 3G-Regelung gilt, bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage.
  • Diskotheken, Clubs sowie clubähnliche Lokale und Veranstaltungen
    Basisstufe: Ohne Zugangsbeschränkungen im Freien, 3G-Regelung in Innenräumen.
    Warnstufe: 2G plus-Regelung gilt, keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche.
    Alarmstufe: 2G plus-Regelung gilt, keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche.

Eine vorsichtige Öffnung

Dabei seien weiterhin Abstands-, Masken- und Hygieneregeln zu beachten. Für den Einzelhandel gelten sogar nur diese Regelungen. Dennoch, so betont Kretschmann, seien diese Lockerungen mit Vorsicht zu genießen. "Momentan sind unsere Krankenhäuser der Pandemielage gut gewachsen", so der Ministerpräsident. "Aber Wissenschaftler geben noch keine völlige Entwarnung."

Das könnte Sie auch interessieren

Die sogenannte "ba2-Untervariante" von Omikron sei laut dem Ministerpräsidenten "noch ansteckender als ihre genetischen Vorfahren. Die schwere der Verläufe ist noch nicht erforscht. Wenn Deutschland also nicht bald in eine neue Welle verfallen will, müssen wir weiterhin vorsichtig sein. Nicht zuletzt deshalb, da in der Bundesrepublik im Gegensatz zu unseren Nachbarländern noch immer 10 Prozent der über 60-Jährigen ungeimpft sind."

Die neue Corona-Verordnung als PDF-Dokument.

 

Dateiname : Corona-Verordnung BW vom 23. Februar 2022
Dateigröße : 731637
Datum : 22.02.2022
Download : Jetzt herunterladen
Corona-Verordnung BW vom 23. Februar 2022
 
Mehr zum Thema Coronavirus-Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe