Karlsruhe Wahlsonntag rückt näher: Bis wann kann noch Briefwahl beantragt werden und wann müssen Sie zur Post?
Sonntag ist Wahltag - wenn man nicht vor Ort ins Wahllokal gehen möchte, können die Stimmen auch per Briefwahl abgegeben werden. Und das sogar noch bis zum Wahltag selbst. Wer den Brief allerdings per Post verschickt, sollte ihn spätestens am Donnerstag einwerfen. Worauf bei der Briefwahl geachtet werden muss: ka-news hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Über 236.000 Karlsruher dürfen am Sonntag, 26. Mai, ihre Stimme bei der Kommunalwahl und der Europawahl abgeben - und über 36.000 Wähler haben genau das schon gemacht. Denn so viele Briefwahlanträge hat das Wahlamt in Karlsruhe bis Mitte Mai schon bearbeitet.
Briefwahl in Karlsruhe bricht Rekorde
Das ist ein neuer Rekord: Bei den vergangenen Kommunalwahlen 2014 wurden bis zum Ende lediglich 31.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Das bedeutet, dieses Angebot nutzen in diesem Jahr so viele Karlsruher wie noch nie.

Und es können noch mehr werden. Briefwahlanträge können noch bis zum Freitag vor der Wahl, 24. Mai, beantragt werden. Egal auf welchem Weg Briefwahl beantragt wird, eines ist dafür immer wichtig: Die Wahlbenachrichtigung. Diese wurde allen Wahlberechtigten in Karlsruhe ab dem 17. April zugeschickt. Wer die Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten hat, kann sich unter Telefon 0721/133 1250 direkt an die Stadt wenden .
Fragen und Antworten rund um die Briefwahl:
-
Wie bekomme ich jetzt noch die Briefwahlunterlagen?Hat man die Wahlbenachrichtigung zur Hand, gibt es vier Wege, um Briefwahl zu beantragen:
1) Der klassische Weg: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich der Antrag für die Briefwahl. Dieser wird ausgefüllt und per Post an das Wahlamt zurückgeschickt. Achtung: Die Dauer der Postwege beachten.
2) Online: Auf der Website der Stadt Karlsruhe gibt es ein Online-Formular, über das die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Um den Antrag auszufüllen, wird ebenfalls die Wahlbenachrichtigung benötigt, denn dort finden sich Wahlbezirks- und Wählernummer.
3) QR-Code scannen: Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Dieser kann mit dem Smartphone gescannt und anschließend mit dem eigenen Geburtsdatum bestätigt werden.
4) Briefwahlunterlagen persönlich abholen (Achtung: Wahlbenachrichtigung einpacken): Vor Ort im Zentralen Briefwahlbüro in der Ständehausstraße 2 können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Wer möchte, kann seine Stimme auch direkt abgeben. Wichtig: Wer die Unterlagen für einen anderen beantragt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Briefwahlunterlagen gibt es darüber hinaus beim Stadtamt Durlach sowie bei den Ortsverwaltungen zu deren üblichen Öffnungszeiten.
-
Bis wann kann ich noch Briefwahl beantragen?Die Briefwahlunterlagen können laut Website der Stadt Karlsruhe noch bis Freitag, 24. Mai, um 18 Uhr beantragt werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Unterlagen per Post zugeschickt werden. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt deshalb, ab Donnerstag die Unterlagen für die Briefwahl lieber persönlich abzuholen (siehe Frage 1).
Der Online-Antrag steht nur bis Donnerstag, 23. Mai, 12 Uhr zur Verfügung. -
Bis wann sollte ich den Umschlag mit meinen Stimmen in den Briefkasten werfen?Die Stadt Karlsruhe empfiehlt, die ausgefüllten Unterlagen innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, 23. Mai, zur Post zu geben, damit sie rechtzeitig zur Auszählung am Wahlsonntag beim Wahlamt eingehen.
-
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch persönlich abgeben?Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntagabend persönlich beim Wahlamt, Zähringerstraße 61, eingeworfen werden. "Um Punkt 18 Uhr werden dort die Briefkästen geleert", so Mathias Tröndle von der Stadt Karlsruhe. Bis Freitagabend können sie zudem beim zentralen Briefwahlbüro im Untergeschoss des Ständehauses in der Ständehausstraße 2 abgegeben werden.
-
Ich habe schon Stimmzettel erhalten, kann ich trotzdem noch Briefwahl beantragen?Ja. Aber Achtung, Verwechslungsgefahr: Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen. Die Stimmzettel erhalten alle Wahlberechtigten per Post. Die Briefwahlunterlagen sind nicht identisch: Auf ihnen ist vermerkt, dass es sich um die Stimmzettel der Briefwahl handelt.
Entscheidet man sich nach Erhalt der Stimmzettel noch für die Briefwahl, indem man Unterlagen beantragt (siehe Frage 1), muss man die Briefwahlunterlagen nutzen. Die ersten Stimmzettel benötigt man in diesem Fall nicht: Um eine Doppelzählung auszuschließen, erhält man einen Vermerk im Wählerverzeichnis. Dieser Vermerk findet sich auf den Listen der Wahlhelfer wieder, die in den jeweiligen Bezirken die Urnenwahl betreuen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann somit nicht mehr an der Urne wählen.
Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen.
Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!
21.05.2019 10:52 Uhr
In Norwegen war über diese Themen eine Volksabstimmung und die Einwohner von diesem Land sagten - NEIN -
21.05.2019 07:52 Uhr
Ich habe bereits gewählt und bin mir nicht sicher ob es nicht sogar ungültig sein kann. Ich habe nämlich vergessen unten auf dem Zettel die Summe der Stimmen anzugeben. Jetzt müssen sie selbst nachrechnen.
Bei der Europawahl habe ich überlegt, warum die Umschlagsgröße nicht zum Zettel passt.
Auf die Anzahl der ungültigen Stimmen bin ich gespannt. Man konnte nämlich etliche Fehler machen.
21.05.2019 08:32 Uhr
Im Übrigen muss ja der Versand der Stimmzettel so früh organisiert werden, so dass man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht weiß, wer Briefwahl beantragt. Alles andere wäre ein so erheblicher Aufwand, da sind die zusätzlichen Versandkosten garantiert günstiger.
21.05.2019 09:26 Uhr
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man bei den heutigen technischen Möglichkeiten sofort in einen PC eingeben kann, wenn jemand unterschrieben hat keine weiteren Papierstücke erhalten zu wollen. Dann braucht man nur diese Adressen aus den zugehörenden Anschreiben automatisiert entfernen. Da muss doch keiner per Hand eine Auslese vornehmen.
Wenn jemand die Wahlzettel nicht bekommen hat, weil bei dem Vorgang eventuell Fehler entstehen könnten, dann kann er immer noch waählen gehen und sie später bekommen. Spätestens am Sonntag.
Wie macht man das in anderen Kommunen? Ist das überall so und wo steht das in welcher Vorschrift?
20.05.2019 21:40 Uhr
21.05.2019 08:48 Uhr
Es gibt keinen Abgleich vor deren Versand, ob jemand schon Briefwahl beantragt hat. Das ist entweder rechtlich nicht möglich oder mit viel zu grossem Aufwand verbunden.
20.05.2019 18:20 Uhr
20.05.2019 18:12 Uhr
Ja. Aber Achtung, Verwechslungsgefahr: Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen. Die Stimmzettel erhalten alle Wahlberechtigten per Post. Die Briefwahlunterlagen sind nicht identisch: Auf ihnen ist vermerkt, dass es sich um die Stimmzettel der Briefwahl handelt.
Entscheidet man sich nach Erhalt der Stimmzettel noch für die Briefwahl, indem man Unterlagen beantragt (siehe Frage 1), muss man die Briefwahlunterlagen nutzen. Die ersten Stimmzettel benötigt man in diesem Fall nicht: Um eine Doppelzählung auszuschließen, erhält man einen Vermerk im Wählerverzeichnis. Dieser Vermerk findet sich auf den Listen der Wahlhelfer wieder, die in den jeweiligen Bezirken die Urnenwahl betreuen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann somit nicht mehr an der Urne wählen."
20.05.2019 16:57 Uhr
21.05.2019 07:14 Uhr