"In den für den Stadtbahntunnel geltenden Regelwerken ist festgeschrieben", so die KASIG in ihrer Stellungnahme, "dass ein Sicherheitsraum von mindestens 70 Zentimeter Breite und zwei Meter Höhe erforderlich ist. Allerdings darf die Breite bei runden Querschnitten bis auf eine Höhe von 30 Zentimetern über der Gehebene auf 60 Zentimeter eingeschränkt werden." Diese Vorgaben seien beim Stadtbahntunnel eingehalten und von der zuständigen technischen Aufsicht genehmigt, so die KASIG.
Stichwort Wirtschaftlichkeit: Nur unwesentlich werde der Nutzen-Kosten-Indikator, der ein Maß für die Wirtschaftlichkeit darstellt, durch die Kostenaktualisierung beeinflusst und liege nicht, wie veröffentlicht, nahe bei 1,0, erläutert die KASIG. Die Systematik der so genannten Standardisierten Bewertung sieht für die Ermittlung von Nutzen und Kosten ein Bezugsjahr vor. Damit sollen konjunkturelle und inflationsbedingte Einflüsse ausgeblendet werden. Ohne diese Systematik hätte sich beispielsweise im vergangenen Jahr durch die hohen Benzinpreise ein erheblich höherer Nutzen errechnet. Die KASIG widerspricht damit Kritik, die unter anderem der BUND geäußert hatte (siehe auch: "Kombilösung führt zum finanziellen Desaster").
Land rückt nicht von Finanzierung ab
Die KASIG weist abschließend darauf hin, dass das Innenministerium von Baden-Württemberg inzwischen auf eine Landtagsanfrage hin erklärt hat, dass das Land aufgrund der bisher bekannten Daten keine Veranlassung sieht, von seiner Förderzusage aus der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung abzurücken.
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