(ps/lan)

"Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart, wie eine Pressemeldung des Ministeriums mitteilt.

Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Gesundheitsminister, nimmt an einer Pressekonferenz teil.
Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Gesundheitsminister, nimmt an einer Pressekonferenz teil. | Bild: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Wer ab dem morgigen Mittwoch positiv auf Covid-19 getestet wird, sei also nicht mehr quarantänepflichtig sondern müsse lediglich fünf Tage eine medizinische- oder eine FFP2-Maske tragen, sofern er sich in einem Innenraum außer den eigenen vier Wänden befinde.

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. | Bild: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Außerhalb könne auf eine Maske verzichtet werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Lockerungen gelten dabei nicht für medizinische- und Pflegeeinrichtungen.

 
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