"Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart, wie eine Pressemeldung des Ministeriums mitteilt.

Wer ab dem morgigen Mittwoch positiv auf Covid-19 getestet wird, sei also nicht mehr quarantänepflichtig sondern müsse lediglich fünf Tage eine medizinische- oder eine FFP2-Maske tragen, sofern er sich in einem Innenraum außer den eigenen vier Wänden befinde.

Außerhalb könne auf eine Maske verzichtet werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Lockerungen gelten dabei nicht für medizinische- und Pflegeeinrichtungen.
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