Karlsruhe Bis 15. April widersprechen: Ordnungsamt darf Daten weitergeben
Nach dem Meldegesetz von Baden-Württemberg darf die Meldebehörde des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) Namen, Doktorgrade und Anschriften der Einwohner sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen (90. und 100. Geburtstag, Goldene und Eiserne Hochzeit) veröffentlichen und an die Medien für die Veröffentlichung übermitteln. Einwohner können bis zum 15. April der Weitergabe widersprechen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Karlsruhe.
Weiter darf die Meldebehörde an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften Daten von Familienangehörigen übermitteln, die nicht derselben wie das jeweilige Mitglied oder keiner Religionsgemeinschaft angehören.
Betroffene haben Widerspruchsrecht
Wie das OA weiter mitteilt, kann es auch Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift der volljährigen Einwohner in entsprechenden Nachschlagewerken selbst veröffentlichen oder an den Karlsruher Adressbuchverlag weitergeben. Auskünfte über das Melderegister erteilt das OA nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an Behörden sowie an öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Bei letzteren beschränkt sich die kostenpflichtige Melderegisterauskunft auf Familiennamen, Vornamen und Anschrift.
Das Meldegesetz sieht ein Widerspruchsrecht der Betroffenen vor. Wer keine Weitergabe seiner Daten an Medien, Religionsgemeinschaften oder Adressbuchverlage will oder der Melderegisterauskunft zu seiner Person im Internet über das zentrale Melderegister widersprechen möchte, sollte dies bis zum 15. April dem Ordnungs- und Bürgeramt mitteilen.
Der Widerspruch ist per Post an die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe, möglich, per Telefax unter der Nummer 0721/133-3309 oder per E-Mail an: info@oa.karlsruhe.de. Diejenigen, die bereits bei ihrer Anmeldung oder in früheren Jahren die Weitergabe von Daten abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung abgeben.
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27.03.2013 12:25 Uhr
01.04.2013 20:30 Uhr
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Widerspruch_Karlsruhe_Meldegesetz_BaWü.pdf
Und hier die Pressemitteilung im Original:
http://presse.karlsruhe.de/db/meldungen/verwaltung/meldebehoerde_gibt_daten_weiter.html
01.04.2013 20:24 Uhr
Mehr Infos:
http://www.optoutday.de
27.03.2013 08:38 Uhr
01.04.2013 20:14 Uhr
13.03.2013 15:30 Uhr
Müssen nicht jetzt die Behörden erst den Bürger fragen,ob er einer Veröffentlichung zustimmt anstatt dass der Widerspruch einlegen muss?
Oder ging es da um was anderes?
13.03.2013 16:07 Uhr
Diejenigen, die bereits bei ihrer Anmeldung oder in früheren Jahren die Weitergabe von Daten abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung abgeben. Und ich weiß gar nicht mehr was ich angekreuzt hatte und muss mal auf dem Meldeformular nachschauen - da müsste das angegeben sein.
Vll will ich ja später in vielen Jahren zum 80.Geburtstag irgendwo erwähnt werden. Dann muss ich es für ein Jahr ändern!
Das mit den Religionsgemeinschaften wusste ich noch nicht! Das ist wohl auch typisch Baden-Württemberg und nicht neu.
13.03.2013 14:35 Uhr
13.03.2013 13:27 Uhr
Dreckspolitkerpack in Deutschland
13.03.2013 12:16 Uhr
Suche funktioniert übers Internet (noch) nicht.
Habe widersprochen per Mail und werde das demnächst mal kontrollieren obs funktioniert. Denn so wird ja der z.B. widersprochene Telefonbucheintrag einfach umgangen.