(ps/vem)

Das ändert sich:

  • Es dürfen sich nur noch 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit
  • Ebenfalls dürfen private und öffentliche Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie sportliche Wettkampfveranstaltungen nur mit verminderter Personenzahl stattfinden.
  • Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder sowie Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen. Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt aber Rauchverbot.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.
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Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 "Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?" abgerufen werden. Um wieder in die Inzidenzstufe 1 zu gelangen muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen.

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