(ps/flk)
Zum 1. Juli 2017 tritt bundesweit das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel ist, den Schutz für Sexarbeiter vor schlechten Arbeitsbedingungen, Gewalt, gesundheitlichen Risiken und Ausbeuterei zu verbessern. "Grundsätzlich begrüßen wir die Intention des Gesetzes für bessere Arbeitsbedingungen sehr", betont Hanna Lindenfelser von der Beratungsstelle für Prostituierte (Diakonisches Werk Karlsruhe) in einer Pressemeldung. Seine praktische Umsetzung betrachtet die Sozialarbeiterin allerdings mit vielen Bedenken.

Die beiden wichtigsten Kernpunkte des neuen Gesetzes sind die behördliche Registrierung aller Sexarbeiter sowie eine Reihe verbindlicher Auflagen für Bordellbetreiber. Männer und Frauen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind, müssen sich künftig mit ihrem Namen, ihrer Anschrift, einem Foto und den geplanten Arbeitsorten in einer Art "Pass" registrieren lassen.

Zwangs-Outing für die Sex-Dienstleister?

Auch eine verbindliche regelmäßige Gesundheitsberatung ist an die Registrierung geknüpft. Im Rahmen des Beratungsgesprächs können Sexarbeiter gegebenenfalls direkt auf bestehende Hilfsangebote wie etwa die Beratungsstelle für Prostituierte verwiesen werden.

Das Offenlegen der eigenen Identität und Tätigkeit stelle allerdings für viele ein großes Problem dar, so Hanna Lindenfelser: "Zahlreiche Sexarbeiter ernähren beispielsweise mit ihrer Arbeit ihre Familie, aber ohne dass diese von deren eigentlicher Tätigkeit weiß." Die geplante Registrierung berge für diese Männer und Frauen die Gefahr eines Zwangs-Outings und eine zusätzliche Belastung aufgrund der uneinheitlichen Regelung innerhalb Deutschlands.

Betroffene versuchen Schutzgesetz zu umgehen

Hanna Lindenfelser erlebt schon jetzt in der Praxis, dass viele der Betroffenen die Registrierung zu umgehen versuchen, etwa indem sie ihr Gewerbe aufgeben, ins Ausland verlagern oder planen, sich bei den Behörden gar nicht zu melden.

Auch die geplanten Auflagen wie Kondompflicht oder bestimmte räumliche Vorschriften für Bordelle, beispielsweise Aus- oder Umbau der sanitären Einrichtungen oder Installation eines Notrufsystems in den Zimmern, sind in der Umsetzung schwierig, sagt Hanna Lindenfelser. Sie vermutet, dass gerade kleinere Häuser – in denen die Arbeit für manche Männer und Frauen aber angenehmer sei und mehr Intimsphäre biete als in den großen Etablissements – aufgrund der Auflagen gezwungen sein werden zu schließen.

In der vergangenen Woche hat auch Dona Carmen, ein Verein für soziale und politische Rechte an Prostituierten, Kritik an dem Gesetz geübt (ka-news berichtete). So sei das Gesetz nicht mit dem Grundrecht der Sexarbeiter zu vereinen. Auf Initiative des Vereins wurde auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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