(dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zulässigkeit des geplanten SPD-Mitgliederentscheids zur großen Koalition geprüft. Es hat fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen. Zuerst hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

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